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Erbfall Eigenheim – Hausbesitzer können durch ein Testament viel zum Familienfrieden beitragen

2. August 2010 | Von dadp | Kategorie: Aktuelles, Kolumne, Ratgeber, Ratgeber Eigentümer, Rechtstipps & Verbraucherschutz, Spezialthemen

– von ddp.djn-Korrespondentin Katja Fischer –  Streit ums Erbe lässt sich vermeiden. Immobilienbesitzer können rechtzeitig vorsorgen, damit ihr Haus nach ihrem Tod in der Familie bleibt und seinen Wert behält. Dabei ist es ratsam, das Entstehen einer Erbengemeinschaft an der Immobilie zu vermeiden, meint der Bauherren-Schutzbund (BSB). Möglich ist dasdurch ein Testament oder eine andere Verfügung noch zu Lebzeiten.

Wenn mehrere Personen erben, zum Beispiel die Ehefrau und dieKinder, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft und damit ein sogenanntes Gesamthandeigentum. Die Immobilie gehört dann allen Erbengemeinsam, jeweils mit einem ideellen Anteil in Höhe der Erbquote. Demzufolge kann auch nur gemeinsam über das Grundstück verfügt und esa uch nur so verwaltet werden. Herrscht in einer Erbengemeinschaftaber Uneinigkeit darüber, was mit der Immobilie geschehen soll, bleibt als letzter Ausweg nur die Teilungsversteigerung, so der BSB. Dann ist das Haus verloren. «Wer im Interesse seiner Erben agierenund Konflikten vorbeugen will,  sollte Immobilienvermögen schon zu Lebzeiten übertragen», rät BSB-Anwalt Peter Mauel. Dabei könnten die steuerlichen Schenkungsfreibeträge genutzt werden.

Oft kommt der Tod plötzlich und lässt keine Zeit für letzteVerfügungen. Dann tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Erben, die unvorbereitet mit dem Nachlass einer Immobilie konfrontiert werden, sollten sich das Objekt genau ansehen. Denn nicht immer ist solch eine Erbschaft ein Gewinn. Ist die Immobilie baufällig oder mit Hypotheken belastet, lässt man lieber die Finger davon. Bei manchem geliebten Elternhaus ist der ideelle Wert höher als der materielle. Gehört das Haus einer größeren zerstritten Erbengemeinschaft, ist einVerzicht auf das Erbe mitunter angebrachter, als sich auf einen jahrelangen Nervenkrieg einzulassen.

«Erben sollten genau prüfen, ob die Kosten den Nutzen übersteigen und im Zweifelsfall das Erbe ausschlagen», rät Corinna Merzyn, Geschäftsführerin des Verbandes Privater Bauherren. Nach der Benachrichtigung über den Erbfall haben sie sechs Wochen Zeit für ihre Entscheidung. Der Verzicht auf das Häuschen ist dann aber endgültig und kann auch nach dem Tod des Verzichtenden von dessen Erben nicht aufgehoben werden, urteilte der Bundesgerichtshof (AZ: IVZR 159/97).

Mit der Erbschaftsreform, die 2009 in Kraft trat, gelten neue Steuerfreibeträge für Immobilienerben. Für enge Verwandte wurden die Höchstgrenzen erhöht, entfernte Verwandte müssen mehr Steuern zahlenals vorher. Auch die Wertermittlung für die Immobilie hat sichgeändert. Früher galt als Grundlage für die Erbschaftssteuer ein Einheitswert, der weit unter dem Verkehrswert lag. Heute ist derErtragswert entscheidend, der zwar höher, aber immer noch deutlichgeringer als der Verkehrswert ist. Insgesamt sind die steuerlichenFreibeträge aber so hoch, dass normale Einfamilienhäuser in der Regelsteuerfrei vererbt werden, so der BSB.

Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder können dieImmobilie unabhängig vom Wert steuerfrei erben, wenn sie diese dann zehn Jahre lang selbst bewohnen. Für Kinder ist dabei allerdings eine Begrenzung der Wohnfläche auf 200 Quadratmeter vorgesehen, jeder zusätzliche Quadratmeter wird besteuert.

ddp.djn/kaf/mwo

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