StartRatgeber für BauherrenBauherren: Schadstofffreie Häuser für Allergiker - Regelung per Bauvertrag

Bauherren: Schadstofffreie Häuser für Allergiker – Regelung per Bauvertrag

Empfindliche Menschen, Allergiker und Asthmatiker sollten bei der Auswahl aller Materialien und Baustoffe immer nach Produkten mit Volldeklaration fragen. Das rät der Verband Privater Bauherren (VPB). Darunter versteht man die exakte Auflistung aller Inhaltsstoffe eines Produkts mit sämtlichen Rohstoffen und chemischen Verbindungen, ähnlich wie beim Beipackzettel eines Medikaments. Noch ist die Volldeklaration im Bereich der Baustoffe aber nicht vorgeschrieben und nach Erfahrung des VPB auch noch die Ausnahme.

Wer sicher gehen will, sollte allergene Baustoffe schon im Bauvertrag ausschließen, empfehlen die Experten. Dazu müssen alle betroffenen Familienmitglieder beim Wohnmediziner oder Allergologen exakt abklären lassen, worauf sie im Einzelnen reagieren.

Ein Bausachverständiger kann dann aufgrund der Diagnose beurteilen, welche chemischen Stoffe bei entsprechenden Allergien nicht am Bau verwendet werden dürfen. Diese werden dann im Bauvertrag ausgeschlossen. Im Idealfall verpflichtet sich der Bauunternehmer, bei der Übergabe den Bauherren eine Dokumentation aller im Haus verbauten Inhaltsstoffe zu überreichen.

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