StartRatgeber EigentümerBaustelle: Baulärm muss werktags bis 22.00 Uhr geduldet werden

Baustelle: Baulärm muss werktags bis 22.00 Uhr geduldet werden

Nachbarn müssen den Lärm von Baustellen werktags bis 22.00 Uhr hinnehmen. Das gelte auch am Samstag, der ebenfalls ein Werktag ist, informiert Ulrich Zerfaß, Bautechnik-Experte vom TÜV Rheinland. Wer aber sonntags oder nach 22.00 Uhr von lauten Bohr- und Stemmgeräuschen beschallt wird, kann das Ordnungsamt um Abhilfe bitten.

Baulärm häufiger Grund für Mietminderung

Baulärm in der Nachbarschaft ist ein sehr häufiger Grund zu Mietminderung. Werden durch die Bauarbeiten das eigene Grundstück, Gebäude, Wohnung oder Inventar sogar beschädigt, besteht ein Schadenersatzanspruch. Beispielsweise, wenn durch starke Erschütterungen Risse im Mauerwerk entstehen oder sich verzogene Türen nicht mehr schließen lassen.

Baulärm muss werktags bis 22.00 Uhr geduldet werden
Lärmbelastung: Der Baulärm von Baustelle muss an Werktagen bis 22.00 Uhr geduldet werden

Allerdings liegt die Beweislast für die entstandenen Schäden beim Geschädigten. Der ist auf der sicheren Seite, wenn er vor einer Baumaßnahme von einem unabhängigen Gutachter eine Beweissicherung vornehmen lässt. „Wird ein Vorabgutachten erstellt, kommt es in der Regel nicht zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, sondern einer gütlichen Einigung“, sagt Zerfaß.

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