StartAktuellesBei Bankgesprächen nicht auf mündliche Vereinbarungen vertrauen

Bei Bankgesprächen nicht auf mündliche Vereinbarungen vertrauen

Bonn (ddp.djn). Bauherren, die sich gründlich auf das Gespräch mit ihrer Bank vorbereiten, erhöhen ihre Chance auf ein zufriedenstellendes Ergebnis. Der Verbraucherschutzverein «wohnen im eigentum» empfiehlt als Basis für die Verhandlungen einen Kassensturz, bei dem sich Häuslebauer und Käufer einen genauen Überblick über ihre Einnahmen, ihre Ausgaben und ihr Eigenkapital verschaffen.

«Je höher das Eigenkapital, desto günstiger das Rating und die Kreditbedingungen», sagt Asta Hübner, Finanzierungsberaterin bei «wohnen im eigentum». Etwa 20 Prozent Eigenkapital sind wünschenswert. Auch die Höhe des Kredites muss klar sein. Dabei sollte nicht zu knapp kalkuliert werden. Realistisch seien 20 Prozent Baunebenkosten, die zusätzlich zum Kaufpreis beziehungsweise den reinen Baukosten eingeplant werden müssen.

Die Banken verlangen Nachweise über das Bau- und Kaufvorhaben wie den amtlichen Lageplan, aktuelle Grundbuchauszüge und den Kauf- oder Bauvertrag. Außerdem müssen Einkommensnachweise der letzten drei Monate und die Einkommensteuerbescheide der letzten zwei oder drei Jahre vorgelegt werden. Das vorhandene Eigenkapital ist mit Kontoauszügen, Sparbüchern, Verträgen oder Policen zu belegen.

In jedem Fall sollten Bau- oder Kaufwillige Angebote verschiedener Banken einholen und dabei klare Vorgaben zu Darlehenshöhe, Laufzeit, Dauer der Zinsbindung, Sondertilgungsmöglichkeiten und geplanter Tilgungsrate machen, rät die Expertin. Nur wenn diese Angaben übereinstimmen, lassen sich die Angebote vergleichen. Auch die Kreditnebenkosten sollten Kunden genau unter die Lupe nehmen. Schätzgebühren, Bereitstellungsgebühren oder zusätzliche Kosten für den Grundbucheintrag sind nämlich nicht im effektiven Jahreszins enthalten.

Skepsis ist immer angebracht, wenn die Berater zur Finanzierung des Projektes den Abschluss eines neuen Bausparvertrags oder einer Lebensversicherung vorschlagen, warnt Asta Hübner. Die Kunden sollten sich nicht darauf verlassen, dass die mündlichen Vereinbarungen später auch eingehalten werden. Deshalb ist es ratsam, sich während des Gesprächs Notizen zu machen und diese vom Berater gegenzeichnen zu lassen.

Außerdem sollten Kunden auf einem vollständigen schriftlichen Finanzierungsplan bestehen, damit sie die Finanzierung in aller Ruhe, eventuell mit Hilfe eines unabhängigen Experten überprüfen können.

ddp.djn/kaf/mwo

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