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Bei Gartenhaus Genehmigungspflicht prüfen

Leipzig/Halle (ddp.djn). Wer sich ein Gartenhaus kaufen möchte, sollte vorher klären, welche baurechtlichen Genehmigungen dazu nötig sind. Denn je nach Bundesland gelten unterschiedliche Bedingungen, ab wann aus einer einfachen Blockhütte ein genehmigungspflichtiges Gebäude wird. Darauf macht Rüdiger Mattis, Leiter des Büros Leipzig/Halle des Verbandes Privater Bauherren, aufmerksam.

Die Landesbauordnungen schreiben nicht nur maximale Grundflächen vor, die ein genehmigungsfreies Haus nicht überschreiten darf, sondern auch, ob die Gartenhausbesitzer für den Aufbau eine Statik benötigen. «Da kommen unter Umständen zusätzliche Kosten auf die arglosen Käufer einer schlichten Blockhütte zu, die den Preis des günstigen Selbstbausatzes überraschend in die Höhe katapultieren», sagt Mattis.

In Sachsen müsse beispielsweise grundsätzlich für Gebäude mit einer Bruttogrundfläche mit mehr als zehn Quadratmetern eine Statik vorgelegt werden. Die Entscheidung darüber, welche Unterlagen vorliegen müssen, obliege allerdings den jeweiligen Bearbeitern. Am besten sei es, wenn die Kaufinteressenten mit dem Hausprospekt direkt zur Behörde gehen, so der Experte.

Keinesfalls sollten Hausbesitzer den kleinen Bau im Garten «schwarz» aufstellen. Sonst drohen Bußgeld, Abbruchverfügung und teure Nachgenehmigungsverfahren.

ddp.djn/kaf/mwo

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