StartRatgeber für ImmobilienkäuferBei Kauf- und Mietvertrag: Wohnungsgröße nachmessen

Bei Kauf- und Mietvertrag: Wohnungsgröße nachmessen

Die im Miet- oder Kaufvertrag angegebene Wohnfläche sollte vor Abschluss unbedingt nachgemessen werden. Laut der von Stiftung Warentest herausgegebenen Zeitschrift „Finanztest“ entsprechen die Zahlen auf dem Papier oft nicht der Wirklichkeit. Betrage die Abweichung bei Mietwohnungen über zehn Prozent, kann die Miete anteilig gekürzt werden. Auch die Vorauszahlungen für Nebenkosten fallen geringer aus. Bei geringeren Abweichungen geht der Kunde leer aus. Verbindlich für die Vermessung ist die Wohnflächenverordnung.

Komplizierter sind Kaufverträge: Ist die Fläche kleiner als erwartet, sei es später schwierig, den Kaufpreis zu mindern, Schadenersatz zu verlangen oder den Vertrag rückgängig zu machen, schreiben die Experten. Denn ob die Zehn-Prozent-Regel oder die Wohnflächenverordnung auch für Kaufverträge gilt, liegt im Ermessen der Gerichte. Käufer sollten daher vor Vertragsunterzeichnung unbedingt die Immobilie ausmessen.

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