StartAktuellesBundesjustizminister Maas: "Bauvertragsrechtsnovelle noch in dieser Legislaturperiode"

Bundesjustizminister Maas: „Bauvertragsrechtsnovelle noch in dieser Legislaturperiode“

Dr. Hans-Gerd Schmidt
Dr. Hans-Gerd Schmidt – Bild: Architektenkammer Thüringen (AKT)

Im Rahmen eines Spitzengesprächs informierte gestern Bundesjustizminister Heiko Maas die deutsche Planungs- und Bauwirtschaft über weitere geplante Änderungen des Bauvertragsrechts. Die Anhörung zum Referentenentwurf hatte bereits 2015 stattgefunden. Maas hatte zu diesem weiteren Gespräch, an dem auch die Staatssekretäre Billen und Kelber teilnahmen, eingeladen, um sich mit den Beteiligten über Änderungen auszutauschen, die das BMJV noch über den Referentenentwurf hinaus beabsichtigt. Die Bundesarchitektenkammer war bei diesem Gespräch durch den Vorsitzenden der Projektgruppe „Architekten- und Ingenieurvertragsrecht“, Dr. Hans-Gerd Schmidt, vertreten.

Dr. Schmidt machte in Übereinstimmung mit den anderen Organisationen aus dem Bereich der Planung deutlich, dass die im Zusammenhang mit dem Gesetzesvorhaben vorgesehenen Regelungen zum Architekten- und Ingenieurvertragsrecht im Grundsatz auch weiterhin begrüßt würden. Zugleich hob er hervor, dass die Regelung zur Gesamtschuld in § 650s BGB-E nur ein erster Schritt sein könne und weiter auf eine „große Lösung“ in Form einer Objektversicherung hingearbeitet werden müsse. Weiterhin sprach er sich – hier auch in Übereinstimmung mit den Bauverbänden – dafür aus, die im Regierungsentwurf beabsichtigte Streichung des besonderen Leistungsverweigerungsrechtes des Unternehmers im Rahmen des einseitigen Anordnungsrechts des Bestellers noch einmal zu überdenken. Dies wurde vonseiten des Ministeriums zugesagt. Ebenso wurde bestätigt, dass die Überlegungen für eine Objektversicherung durch ein entsprechendes Forschungsvorhaben weiter vorangetrieben werden sollen.

Bundesminister Maas machte zum Abschluss der Gesprächsrunde deutlich, dass das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten solle. Mit dem Kabinettsentwurf sei daher kurzfristig zu rechnen.

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