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Eigentümergemeinschaft zahlt Energieausweis

energieausweis WEG übernimmt  Kosten
Energieausweis – in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) übernimmt diese die Kosten

Bei Neuvermietungen gilt zwischenzeitlich die Ausweispflicht: Der Vermieter muss dem Neumieter einen Energieausweis vorlegen, der über die Energieeffizienz des Gebäudes Auskunft gibt. In Eigentumswohnanlagen trägt die WEG, die Eigentümergemeinschaft die Kosten für den Energieausweis, wie der Verband Privater Bauherren (VPB) betont.

Besitze die Gemeinschaft bereits einen Ausweis, dann gelte er für sämtliche vermietenden Wohnungseigentümer. Sie müssten also keinen eigenen Ausweis erstellen lassen. Das Dokument behält zehn Jahre lang seine Gültigkeit.

Weitere Hintergrundartikel finden Sie im Online immo-magazin unter:

Interessenslage für Energieausweis in Eigentümergemeinschaft unterschiedlich

WEG energieausweis

In der Regel ist es so, dass innerhalb einer Eigentumswohnanlage manche Wohnungseigentümer ihre Wohnung selbst bewohnen und andere die Wohnung vermieten.Bezahlt wir der Energieausweis natürlich gemeinschaftlich von der Eigentümergemeinschaft.

Das führt natürlich zu einer unterschiedlichen Interessenslage bei den Wohnungseigentümern. Diejenigen die ihre Wohnung selbst bewohnen, haben kein Interesse an dem Energiepass und diejenigen die vermieten sehr wohl. Denn sie müssen neuen Mietern auf Verlangen den Energieausweis vorlegen.

Häufig halten die Eigentümer den Energiepass für eine reine Geldverschwendung und sträuben sich gegen die Beauftragung und Erstellung. Erst in dem Moment,  wenn etwaige Immobilienkäufer  oder Mieter den Energiepass des Gebäudes sehen wollen, muss es auf einmal schnell gehen.

WEG-Eigentümerversammlung: Beauftragung des Energieausweises

Doch ein Energieausweis ist nicht so schnell und einfach auf die Stelle erstellt. WEG-Verwalter sollten daher das Thema zum „Beschluss zur Beauftragung eines Energieausweis“  aktiv ansprechen und auf die Tagesordnung der nächsten WEG-Eigentümerversammlung setzen.  Dort sollte die WEG-Eigentümerversammlung per Beschluss  die WEG-Verwaltung mit der Erstellung eines Energiepasses beauftragen. Die Kosten für den Energieausweis werden dann durch die Eigentümergemeinschaft getragen. Und auch dann wird es nochmal einige Wochen bis zur Erstellung dauern.

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