StartRatgeber für BauherrenErbpacht: Zum Eigenheim ohne Kauf eines Grundstücks

Erbpacht: Zum Eigenheim ohne Kauf eines Grundstücks

Für viele Menschen besteht der Traum vom Eigenheim. Doch immer schwieriger wird es, ein geeignetes Grundstück in guter Lage zu einem akzeptablen Preis zu finden. Daher verbreitet sich das Konzept der Erbpacht immer mehr. Hinter der Erbpacht versteht sich ein einfaches Konzept:
Der Eigentümer des Grundstücks verpachtet dies an den Hausbauenden oder Käufer des drauf stehenden Hauses. Somit gibt es einen separaten Besitzer für das Grundstück und einen für das Gebäude. Dieses Konzept ermöglicht es bei Bauplatzmangel, schnell und dennoch günstig zum Eigenheim zu gelangen.

Ebenso verbergen sich hinter diesem Modell große Ersparnisse für Grundstückspreise. Die Verpächter können sichergehen, dass sie für einen geregelten Zeitraum immer wieder Geldeinnahmen haben, was sie sehr verpachtungsfreudig stimmt.

 Rainer Fischer Immobilienmakler aus München sind Experten zu  Fragen rund um das Thema Erbpacht und haben folgenden Ratschläge:

Keine Kosten für das Grundstück?

Zunächst einmal muss klargestellt werden, dass Sie zwar das Grundstück nicht erwerben, aber dennoch Kosten für dieses Anfallen. Durch die Erbpacht werden Sie dazu verpflichtet, einen Betrag in regelmäßigen Abständen, an den eigentlichen Besitzer des Grundstücks zu bezahlen. Im Endeffekt kann dieses Prinzip mit der Vermietung verglichen werden. In den meisten Fällen beträgt der Erbbauzins zwischen 4 und 8 Prozent pro Jahr des eigentlichen Kaufpreises des Grundstücks.

Wie lange zahlen Sie den Erbpachtzins?

Bei der Vertragsgestaltung sind beide Parteien sehr unbefangen. Jedoch werden meist bereits geläufige Vertragslaufzeiten vereinbart. Hierbei handelt es sich entweder meist um einen Zeitraum zwischen 50 und 99 Jahren. In wenigen Fällen wird die Dauer auf gerade einmal 25 Jahre festgelegt, was jedoch nur auf ausdrücklichen Wunsch geschehen sollte. Alle Zeitdauern haben Ihre eigenen Vor- und Nachteile, die zuvor deutlich durchdacht werden sollten.

So können Sie in innerhalb von 25 Jahren recht schnell aus dem Vertrag entweichen. Meist überdauert dieser Vertrag nicht Ihre eigene Lebenszeit, sodass Sie keinerlei Schulden oder Vertragsbindung an Ihre Kinder hinterlassen. Jedoch müssen innerhalb kurzer Zeiträume hohe Geldsummen aufgebracht werden. Dies muss zuvor gründlich mit einem Berater besprochen werden.

Entfällt die Grunderwerbssteuer?

Wer in Deutschland ein Grundstück kauft, der muss mit der Grunderwerbssteuer rechnen. Diese wird anhand des Grundstückswertes gebildet und muss einmalig bezahlt werden. Gleiches gilt auch bei einem Erbpachtgrundstück. Sobald Sie diesen Vertrag unterschrieben, fallen die gleichen Kostensätze für den Erwerb eines Grundstücks an, wie bei einem Verkauf. Dies muss zuvor gut durchdacht werden.

Die Grunderwerbssteuer liegt in Deutschland je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozente des Grundstückswertes.

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