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Grundsteuer: Für viele Mieter und Hausbesitzer wird Wohnen teurer – die neue Grundsteuer kommt und ist in der Betriebskostenabrechnung umlagefähig!

Grundsteuer wird umlagefähig
Grundsteuer: Für viele Mieter und Hausbesitzer wird das Wohnen zukünftig teurer als bisher. Die neue Grundsteuer ist in der Betriebskostenabrechnung umlagefähig.

Die deutschen Bundesländer wollen die Grundsteuer mit dem Ziel reformieren, die Grundsteuer-Abgabe auf Grundstücke und Häuser zu vereinheitlichen. Es gebe eine Einigung auf ein Kompromissmodell, meldet die FAZ. Das heisst: Für Millionen Hauseigentümer und auch Mieter wird es teurer werden, denn die Kosten können auf die Miete umgelegt werden, sie sind umlagefähig.

Gerade ältere Häuser müssen mit einer deutlichen Erhöhung der Grundsteuer rechnen

Vielen Eigentümern vor allem älterer Hauser droht eine höhere Belastungen aus der Grundsteuer. Aktuell wird die Grundsteuer in den alten Ländern auf Grundlage der sogenannten Einheitswerte aus dem Jahr 1964 erhoben, für die wiederum die Preisverhältnisse des Jahres 1958 entscheidend waren. Das neue Berechnungsverfahren sei ein Mischmodell aus einem flächenbezogene und einer rein wertbezogenen Berechnung.

Reformierung der Grundsteuerberechnung

Das Bundesverfassungsgericht hat Bund und Länder schon aufgefordert, Stellung zu nehmen, denn diese Bewertung wird der Entwicklung der Marktpreise nicht gerecht. Nachdem die Länder sich in den vergangen zehn Jahren nicht auf eine einheitliche Reform verständigen könnten, wird nun damit gerechnet, dass die obersten Verfassungs-Richter die Grundsteuer verwerfen werden. Unter dem Druck dieser absehbaren Entscheidung des Verfassungsgerichts hätten sich die Finanzminister der Länder laut FAZ in ihren Position zur Reformierung der Grundsteuerberechnung angenähert.

Grundsteuer auf Mieter in der Betriebskostenabrechnung umlagefähig

Der Steuerzahlerbund erläuterte auf Rückfrage der BILD, dass für eine 70-Quadratmeter-Wohnung in Berlin mit rund 170 Euro Mehrbelastung/Jahr zu rechnen sei. Bei größeren Wohnungen und Häusern seien auch mehrere Hundert Euro Anstieg möglich. Steht im Mietvertrag nicht ausdrücklich, dass die Grundsteuer ausgenommen ist, so können Vermieter die Grundsteuer auf Ihre Mieter in der Betriebskostenabrechnung umlegen.

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