StartAktuellesGrundstückskäufer: Achtung beim Kauf von Grundstücken - Gefahr von Blindgängern auf Baugrundstücken

Grundstückskäufer: Achtung beim Kauf von Grundstücken – Gefahr von Blindgängern auf Baugrundstücken

Berlin (dapd). Käufer von Grundstücken sollten sich über die Geschichte des Baulandes informieren. Denn in vielen Städten und Regionen finden sich noch Blindgänger alter Fliegerbomben aus dem Zweiten Weltkrieg, die immer noch eine Gefahr darstellen. Darauf weist der Verband Privater Bauherren hin.

„Viele Städte waren Kriegsschauplätze. Wer dort baut, sollte klären, ob auf dem Grundstück Bombenabwürfe verzeichnet sind und eventuelle Blindgänger im Boden liegen könnten“, rät VPB-Rechtsanwalt Holger Freitag. Da die Zuständigkeiten in den Kommunen und auch in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich seien, müssten Grundstückskäufer sich zu den zuständigen Behörden durchfragen. Erste Anlaufpunkte seien Bauämter, Ordnungsämter und das Regierungspräsidium.

In stark betroffenen Regionen, vor allem den Großstädten, existieren sogenannte Verdachtsflächenkataster. „In diesen Kommunen löst jede Baumaßnahme, die in den verdächtigen Baugrund eingreift, automatisch eine Sondierungspflicht aus“, sagt der Rechtsanwalt. Bauherren sollten dann frühzeitig einen Antrag auf Prüfung bei der zuständigen Stelle stellen, denn solche Untersuchungen dauern erfahrungsgemäß rund ein halbes Jahr.

Blindgänger dürfen nur von zugelassenen Kampfmittelräumdiensten untersucht und entfernt werden. „Die Kosten für alle notwendigen Untersuchungen auf dem Grundstück trägt in der Regel der Grundstückseigentümer. Bei sehr hohen Kosten können private Bauherren gegebenenfalls Billigkeitsentschädigungen beantragen. Werden aber tatsächlich Blindgänger gefunden, finanziert in der Regel die öffentliche Hand ihre Beseitigung“, sagt Freitag.

dapd.djn/T2013022801357/kaf/K2120/mwo

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