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Heizen im Winter: Sparen ohne zu frieren

– von Katja Fischer – Die Heizperiode hat begonnen, und viele Mieter fragen sich, wie sie die Kosten angesichts steigender Energiepreise in Grenzen halten können. Frieren wollen die wenigsten. Spätestens, wenn die ersten Nachtfröste kommen, werden die Heizungen aufgedreht.

Der Vermieter muss vom 1. Oktober bis zum 20. April gewährleisten, dass in der Wohnung bestimmte Mindesttemperaturen erreicht werden können, informiert der Deutsche Mieterbund (DMB). In den Wohnräumen sollten 20 Grad und im Bad 21 Grad möglich sein.

Wie der Mieter dann heizt und ob er diese Temperaturen wirklich einstellt, ist seine Sache. Kostengünstiger ist es für ihn, wenn er die Heizung etwas herunter dreht. „Man spart sechs Prozent Heizenergie, wenn man die Zimmertemperatur nur um ein Grad absenkt“, erklärt Dieter Bindel, Vorsitzender des baden-württembergischen Landesverbandes der Gebäudeenergieberater, Ingenieure und Handwerker (GHI). Verringere man die Temperatur beispielsweise von 23 auf 20 Grad, reduzieren sich die Heizkosten sogar um 15 bis 20 Prozent. Lohnend sei auch eine Nachtabsenkung der Heizung auf 16 Grad in allen Räumen.

Richtiges Heizen beugt Schimmel vor

Ganz abstellen dürfen Mieter die Heizung in der kalten Jahreszeit aber nicht. Sie sind verpflichtet, ihre Wohnung zumindest unerheblich zu heizen, um Feuchtigkeitsschäden vorzubeugen. Ansonsten hat der Vermieter das Recht, den Mietvertrag wegen dieser „nicht unerheblichen Pflichtverletzung“ fristgemäß zu kündigen, urteilte das Landgericht Hagen (AZ: 10 S 163/07).

In ungeheizten oder zu wenig erwärmten Wohnungen kondensiert die Luftfeuchtigkeit an den kalten Wänden und es besteht Schimmelgefahr. Auch wenn die Bewohner tagsüber außer Haus sind, sollte die Heizung nicht vollständig herunter gedreht werden, rät Ulrich Löhlein vom Immobilenverband Deutschland (IVD). „Wer seine Wohnung regelmäßig tagsüber auskühlen lässt und sie dann wieder aufheizt, zahlt oftmals drauf“, sagt er.

Auch der Versuch, das Schlafzimmer über das Wohnzimmer mitzuheizen, rechnet sich nicht. „Das führt dazu, dass die feuchtwarme Luft aus dem Wohnzimmer im Schlafzimmer abkühlt, so dass sich die Feuchtigkeit dort niederschlägt“, so Löhlein. Werden einzelne Zimmer der Wohnung nicht beheizt, sollten ihre Türen immer geschlossen sein.

Betriebskostenspiegel ermöglicht Vergleich

Viel Heizenergie und damit bares Geld verpufft durch falsches Lüften. Dreimal täglich drei Minuten Stoßlüften ist wesentlich energiesparender als ständiges Ankippen der Fenster. Grundsätzlich gilt: Je kälter es draußen ist, desto kürzer muss gelüftet werden.

Wichtig ist auch, dass die warme Luft von der Heizung aus im gesamten Raum zirkulieren kann. Deshalb dürfen Sofas oder andere Einrichtungsgegenstände nicht unmittelbar vor die Heizkörper gestellt werden. Ein Mindestabstand von 20 Zentimetern sollte eingehalten werden, um einen Wärmestau zu vermeiden.

Alle Bemühungen der Bewohner zur Kostensenkung bewirken jedoch nicht viel, wenn der Vermieter nicht mitzieht und die Heiztechnik entsprechend wartet und modernisiert. Fällt die Heizkostenabrechnung trotz aller Sparmaßnahmen immer noch viel zu hoch aus, sollten Mieter einen Blick in den Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes (DMB) werfen. Er zeigt, ob sich ihre individuellen Kosten im Durchschnitt bewegen. Ist das Ergebnis negativ und die Mieter müssen unverhältnismäßig mehr zahlen als in vergleichbaren Wohnungen, sollten sie mit dem Vermieter über energiesparende Modernisierungsmaßnahmen reden.

Auch an einen Wechsel des Energielieferanten ist zu denken. Vermieter sind gehalten, bei der Auswahl ihrer Lieferanten auf ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis zu achten, urteilte der Bundesgerichtshof. Sie sind grundsätzlich verpflichtet, bei der Wärmeversorgung einen günstigen Anbieter auszusuchen (AZ: VIII ZR 243/06). Dieses Gebot der Rücksichtnahme auf die Interessen des Mieters sei eine vertragliche Nebenpflicht des Vermieters, so die Richter. Allerdings müsse er nicht ständig den Markt überwachen und brauche langjährige Vertragsbeziehungen nicht aufzugeben, um kurzfristig zu einem anderen Anbieter zu wechseln.

dapd.djn/mwo/

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