StartAktuellesImmobilien als Anlage: Sechs Tipps der Stiftung Warentest zu geschlossenen Immobilienfonds

Immobilien als Anlage: Sechs Tipps der Stiftung Warentest zu geschlossenen Immobilienfonds

Berlin (dapd). Die Stiftung Warentest hat sechs Kriterien entwickelt, die vor einer Investition in geschlossene Immobilienfonds leicht überprüft werden können. Potenzielle Anleger sollten sich diese entweder von den Fondsverkäufern bestätigen lassen oder die Informationen den Prospekten der Fonds entnehmen können:

– Mindestens 90 Prozent der Immobilieninvestition sollte vor Vertragsunterzeichnung schon bekannt sein.

– Fonds, die in Immobilien in Deutschland investieren, sollten keine Fremdwährungskredite aufnehmen.

– Einzahlungen sollten nicht in Raten erfolgen. Für Kleinanleger sind die Fonds völlig ungeeignet, weil immer das Risiko einer Pleite besteht. Geht der Fonds pleite, müssen Ratensparer bis zur vereinbarten Gesamtsumme weiterzahlen.

– Anleger sollte darauf achten, dass die Prospektverantwortung niemals auf den Fonds selbst übertragen wird. Ansonsten haftet der Fondsanleger mit seinem Fondsanteil selbst für Fehler und muss im Fall der Fälle quasi gegen sich selbst klagen.

– Einmalkosten zu Anfang dürfen höchsten 20 Prozent betragen. Da diese Kosten nicht mit Immobilien- oder Grundstückswerten hinterlegt sind, müssen diese durch Mieteinnahmen verdient werden. Je höher diese Kosten sind, desto riskanter ist die Investition.

– Höchstens 50 Prozent der Investition dürfen durch Kredite abgedeckt werden.

dapd.djn/T2012111350714/tse/mwa

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