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Immobilienverband warnt vor Eigentümerwechsel-Trick

Jürgen Michael Schick, Vizepräsident des Immobilienverbands IVD
Jürgen Michael Schick, Vizepräsident des Immobilienverbands IVD

Der Immobilienverband Deutschland (IVD) warnt vor gefälschten Briefen und Wurfsendungen, mit denen Betrüger versuchen, Mietzahlungen und Nebenkosten auf ihre Konten um zu lenken.Laut IVD hätten Mieter in mehreren deutschen Städten Mitteilungen von fiktiven Immobilienfirmen in ihren Briefkästen gefunden. Darin seien sie aufgefordert worden, wegen eines Eigentümerwechsels die Miete künftig auf ein anderes Konto einzuzahlen. Die Betrügerbriefe häufen sich dem Verband zufolge insbesondere vor Monatsende, wenn die Mietzahlungen anstehen.

Schreiben über vermeintlichen Eigentümerwechsel

«Mieter, denen mit einem Schreiben nicht nur ein Wechsel des Eigentümers oder des Verwalters, sondern zugleich eine neue Bankverbindung mitgeteilt wird, sollten bei ihrem bisherigen Verwalter oder beim Hausmeister nachfragen, bevor sie die Miete eventuell an einen Trickbetrüger überweisen», rät Jürgen Michael Schick, Vizepräsident des IVD-Bundesverbandes. Falls der Verwalter nicht antwortet, kann das Risiko eines möglichen Betruges einfach umgangen werden, wenn die Miete noch einmal auf das bisherige Konto eingezahlt wird.

Schreiben über Eigentümerwechsel prüfen

Vorsicht ist vor allem bei Schreiben ohne persönliche Anrede und ohne individuelle Adresse geboten. «Im Zeitalter der EDV sind anonyme Rundschreiben an alle Mieter bei wichtigen Informationen wie Konto, Verwalter oder Eigentümerwechsel nicht mehr üblich», sagt Schick. Die heute gängigen individuellen Rundschreiben würden in der Regel außerdem auch durch eine Information im Mieteraushangkasten begleitet, zu dem Betrüger keinen Zugang haben.

Zweifel am Kontowechsel sind auch angebracht, wenn die angegebene Bankverbindung auf ein Auslandskonto verweist, der neue Eigentümer oder Verwalter aber nicht im Ausland ansässig ist. Misstrauisch werden sollte man auch, wenn der Kontoinhaber eine Privatperson ist,die nicht mit dem Verwaltungsunternehmen oder dem Käufer identisch ist.

Hinweise: Verdacht auf Betrug bei Schreiben zu Eigentümerwechsel

  • Anonymes Rundschreiben
  • Kein Aushang im Haus oder Hinweis vom „bisherigen“ Vermieter
  • Bitte um Überweisung auf Konto im Ausland
  • Schreiben kurz vor Monatsende, wenn die Mietzahlung ansteht

Bei Betrugsverdacht die Nachbarn informieren

Mieter, die ein Betrüger-Schreiben identifiziert haben, sollten möglichst schnell ihre ggfs. ebenfalls betroffenen Nachbarn informieren, um diese vor unnötigem Schaden schützen. «Überweisungen lassen sich kaum mehr rückgängig machen, so dass das an die Betrüger überwiesene Geld verloren ist», warnt Schick. In vielen Fällen werde der Betrug erst spät bemerkt, nämlich bei der ersten Mahnung des Vermieters.

 

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