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Kaffee: Recht am eigenen Eigentum – Gericht gibt grünes Licht für nachgemachte Nespresso-Kapseln

— von Erich Reimman –Kaffeetrinker in Deutschland können auch weiter nachgemachte Kapseln für Nespresso-Maschinen kaufen und damit Geld sparen. Das Düsseldorfer Landgericht wies am Donnerstag in zwei Eilverfahren Patentklagen des Nestlé-Konzerns ab, mit denen der Schweizer Lebensmittelriese eidgenössische Wettbewerber am Verkauf ihrer deutlich preiswerteren Nachahmerprodukte in der Bundesrepublik hindern wollte.

Die Konkurrenten – Betron und Ethical Coffee Company (ECC) – bieten ihre Produkte um bis zu einem Drittel billiger an als die hochpreisigen Originalkapseln. Obwohl sie nicht über eine Lizenz von Nestlé verfügen, werben sie mit dem Zusatz, „geeignet für Nespresso-Maschinen“.

In den Augen der Düsseldorfer Richter stellt die Verwendung „fremder“ Kapseln in den Nespresso-Geräten jedoch keine Patentverletzung dar. Die Nespresso-Maschine selbst sei zwar patentgeschützt, die Kaffeekapseln seien jedoch nicht deren funktionales Herzstück. Das Recht der Verbraucher auf einen ungehinderten Gebrauch ihres Eigentums habe hier Vorrang vor den Schutzinteressen von Nestlé, sagte der Gerichtssprecher.

Für das Schweizer Unternehmen ist die Entscheidung ein bitterer Rückschlag. Nestlé macht mit seinen von Hollywoodstar George Clooney beworbenen, edlen Kaffeekapseln aus Aluminium inzwischen Milliardenumsätze und hohe Gewinne. Das Unternehmen geht deshalb in zahlreichen Ländern gerichtlich gegen Nachahmerprodukte vor. Allerdings mit schwankendem Erfolg.

Nespresso zeigt sich enttäuscht über Urteil

Holger Feldmann, Geschäftsführer Nespresso Deutschland, sagte in einer ersten Stellungnahme zum Urteil: „Wir sind enttäuscht, dass das Landgericht Düsseldorf unserem Antrag auf einstweilige Verfügung zum Schutz unseres geistigen Eigentums nicht stattgegeben hat.“ Doch stehe das Hauptverfahren noch aus. Der Konzern sei von der Stärke seiner rechtlichen Argumente überzeugt und werde daher, weiterhin juristische Maßnahmen ergreifen, um seine Rechte zu schützen. Gegen das Urteil kann das Unternehmen Berufung beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen.

Der Kapsel-Streit wird erbittert geführt, geht es doch um einen Wachstumsmarkt mit hohen Gewinnspannen. Obwohl der Kaffee aus der Kapsel im Vergleich zum herkömmlichen Filterkaffee um ein Vielfaches teurer ist, wird er immer beliebter. Allein im vergangenen Jahr wuchs der Markt nach Angaben des Deutschen Kaffeeverbands um rund 30 Prozent. Seit dem Jahr 2005 hat sich der Konsum von Pads und Kapseln verfünffacht. Der Markt für klassischen Filterkaffee schrumpft dagegen.

(Aktenzeichen: LG Düsseldorf: 4b O 81/12 und 4b O 82/12)

dapd.djn/T2012081600853/re/mwo

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