StartAktuellesUrteil Hausbesitzer versus Handwerker: Kein Geld für falsche Fenster

Urteil Hausbesitzer versus Handwerker: Kein Geld für falsche Fenster

Einbau von Fenstern
Der Einbau von Fenstern muss der vereinbarten Leistung entsprechen. ein Hausbesitzer muss nicht den Einbau eines falsch gelieferten Fensters durch den Handwerker akzeptieren-

Celle (ddp.djn). Für Fenster, die von der Bestellung abweichen, muss der Auftraggeber nicht zahlen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle hervor, auf das die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins verweist (AZ: 6 U 102/08).

Fenstereinbau muss vereinbarter Leistung entsprechen

Ein Hausbesitzer hatte einen Handwerker beauftragt, in seinem Haus neue Fenster und Rollläden einzubauen. Die vom Auftragnehmer gelieferten Fenster waren etwas zu klein, so dass sie mit Hilfe eines sogenannten Aufdoppelungsprofils hätten passend gemacht werden müssen. Der Hausbesitzer weigerte sich jedoch, diese Fenster einbauen zu lassen. Daraufhin kündigte der Handwerker den Vertrag wegen Unverhältnismäßigkeit. Er klagte auf Zahlung des Werklohns in Höhe des Aufwands für die Beschaffung des Materials.

Auftraggeber durfte Einbau der Fenster ablehnen

In zweiter Instanz wurde seine Klage jedoch abgewiesen. Der Einbau von Fenstern mit Aufdoppelungsprofilen habe nicht der vereinbarten Leistung entsprochen, argumentierte das Gericht. Deshalb konnte der Auftraggeber den Einbau ablehnen, ohne zahlen zu müssen. Bei einem sogenannten Sachmangel spiele es darüber hinaus auch keine Rolle, ob die Abweichung vom vereinbarten Werk möglicherweise sogar technisch oder in einer anderen Hinsicht die bessere Lösung wäre.

ddp.djn/kaf/mwo

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