StartRatgeber für MieterKeine Zahlungspflicht des Mieters, wenn Nachmieter Wohnung nutzt

Keine Zahlungspflicht des Mieters, wenn Nachmieter Wohnung nutzt

Zieht ein Mieter während der Kündigungsfrist vorzeitig aus, muss er üblicherweise die Miete bis zum Vertragsende weiterzahlen. Überlässt aber der Vermieter während der Kündigungsfrist die Wohnung dem Nachmieter, beispielsweise für Renovierungsarbeiten, muss der bisherige Mieter nicht mehr zahlen. Das entschied das Amtsgericht Neuruppin (AZ: 42 C 273/08).

Zeitpunkt der Wohnungsübergabe an Nachmieter

Nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hatte der Mieter seine Wohnung fristgemäß zum 01.01. gekündigt. Schon im Oktober zog er aus. Der Vermieter sicherte ihm zu, dass er in der Kündigungsfrist keine Miete mehr zahlen müsse, wenn ein Nachmieter gefunden werde. Tatsächlich fand sich eine Nachmieterin, die die Wohnung zum 01.12. anmietete. Der Vermieter übergab ihr die Wohnung schon im Laufe des Novembers, damit sie Malerarbeiten durchführen konnte. Der Vermieter verlangte vom alten Mieter die Zahlung der vollen Novembermiete.

Miete an die Nutzung der Wohnung gekoppelt

Er bekam aber nur teilweise recht. Der Mieter schulde zwar grundsätzlich die Miete bis zum Ablauf der Kündigungsfrist. Dies gelte aber dann nicht, wenn die Wohnung während der Kündigungsfrist einem anderen überlassen werde, so die Richter. Dann könne der Mieter die Wohnung ja nicht mehr selbst nutzen. Da der Vermieter dem Nachmieter die Wohnung ab Mitte November überlassen habe, müsse der alte Mieter nur bis dahin zahlen.

Quelle Amtsgericht Neuruppin AZ: 42 C 273/08).

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