StartAktuellesKündigung der Wohnung: Wohnungskündigung kann als Abmahnung gelten

Kündigung der Wohnung: Wohnungskündigung kann als Abmahnung gelten

RechtstippKarlsruhe (dapd). Eine Kündigung kann gleichzeitig eine Abmahnung sein. Das entschied das Amtsgericht Karlsruhe. Im konkreten Fall kündigte die Vermieterin das Mietverhältnis fristlos, hilfsweise ordentlich, weil die Mieterin die Wohnung verwahrlosen ließ und dort Müll lagerte. Sie begründete die Kündigung mit diesen Zuständen und wies darauf hin, dass sie ein solches Wohnverhalten nicht akzeptiere. Da sich weder am Verhalten der Mieterin noch am Zustand der Wohnung etwas änderte, kündigte die Vermieterin später nochmals fristlos, hilfsweise fristgemäß.

Die Mieterin hielt die Kündigung allerdings für unwirksam, weil es vorher keine Abmahnung gegeben habe. Das sah das Gericht anders. Das Mietverhältnis sei durch die ordentliche Kündigung wirksam beendet worden. Eine Abmahnung habe im Kündigungsschreiben vorgelegen. Denn darin sei die Mieterin hinreichend auf ihre vertraglichen Pflichten hingewiesen worden. Das Schreiben könne in eine Abmahnung umgedeutet werden, wenn sich daraus die erforderliche Warnwirkung für den Mieter ableiten lasse.

(AZ: 6 C 386/11)

 

dapd.djn/T2012082303483/kaf/K2120/mwo

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