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Behörden mit Google gegen Schwarzbau

Schwarzbau können teuer werden, auch wenn es sich nur um kleinere Um- und Anbauten handelt. Wer die Garage, den Wintergärten oder das Vordach ohne behördliche Genehmigung errichtet, kann sich viel Ärger einhandeln. Darauf macht die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein aufmerksam. Denn Schwarzbauten sind illegal.

Behörden: Konsequent gegen Schwarzbau

Die Behörden gehen konsequent dagegen vor. Dabei helfen ihnen die eigenen Kontrolleure, aber auch Dienste wie Google Maps und Google Street View. Neueste Methode zum Aufspüren von Schwarzbauten sind Luftbildaufnahmen. Bauverwaltungen lassen das Land im Herbst und Winter überfliegen, wenn die Bäume kahl sind. Die digitalisierten Luftbilder erlauben den schnellen Abgleich mit den vorliegenden, ebenfalls digitalisierten Baugenehmigungen.

Schwarzbau nachgenehmigen oder abreißen

Entdeckt die Behörde einen Schwarzbau, sendet sie dem Eigentümer das Luftbild zu mit der Aufforderung, den Schwarzbau nachzugenehmigen oder abzureißen. Die ARGE Baurecht rät deshalb allen Bauherren, sich besser vorher zu erkundigen, welche An- und Umbauten man genehmigen lassen muss und die behördliche Zustimmung einzuholen.

Kontrolle des Grundstücks ist rechtens

satellitensicht
Auf der Suche nach Schwarzbauten ohne Baugenehmigung – Kommunen vergleichen Luftbildaufnahmen bspw. aus Google Maps (Satellitensicht) mit den Baudaten.

Baubehörden sind im Rahmen des Polizei- und Ordnungsrechts befugt, Grundstücke jederzeit zu betreten und den Bautenstand zu kontrollieren. Dabei prüfen sie, ob die vorhandenen Bauten genehmigt sind. Auch kleinere Schwarzbauten sind dabei leicht zu entdecken, informiert die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein. Aber auch ohne direkten Besuch auf dem Grundstück können Kommunen heute Schwarzbauten entdecken. Sie nutzen zunehmend die Möglichkeit, Luftbildaufnahmen bspw. aus Google Maps (Satellitensicht) direkt mit den Baudaten abzugleichen.

Wer keine Baugenehmigung vorweisen kann, muss mit Abbruchverfügungen rechnen oder sich einem langwierigen und teuren Nachgenehmigungsverfahren stellen.

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