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Neue Meldepflicht für Solaranlagen

Private Immobilieneigentümer müssen ihre Photovoltaikanlage bei der Bundesnetzagentur anmelden, wenn sie damit Strom produzieren und in das Stromnetz einspeisen. Ansonsten sind die Netzbetreiber nicht zur Vergütung des erzeugten Stroms verpflichtet.

Bislang nur gewerbliche Nutzer meldepflichtig

Die Anzeigepflicht besteht für Anlagen, die seit dem 1. Januar 2009 neu in Betrieb genommen oder erweitert wurden. Die Meldung muss spätestens mit Inbetriebnahme erfolgen und den Standort, das Datum der Inbetriebnahme sowie die Leistung der Solaranlage enthalten. Bei ausschließlich privater Nutzung des erzeugten Stroms entfiel bislang die Meldepflicht. Doch das ändert sich nun.

Neue Meldepflicht für Besitzer einer Solaranlage

Seit dem 31. Januar 2019 ist das neue Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur online. Alle Hausbesitzer, die auf ihrem Dach eine Photovoltaikanlage zum Zweck der Stromgewinnung montiert haben, sind seitdem dazu verpflichtet, ihre Solaranlage im neuen Register anzumelden.

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