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Mieter muss keine Inkasso-Kosten tragen – Urteil: Großer Vermieter muss kein Inkasso-Büro einschalten

Dortmund (dapd). Mieter, die eine Wohnung bei einem Großunternehmen gemietet haben, müssen bei rückständigen Mietzahlungen keine Gebühren für ein Inkassounternehmen zahlen. Denn ein Wohnungsunternehmen mit über 150.000 Einheiten könne die Mahnungen selbst übernehmen, entschied das Amtsgericht Dortmund. Es sei nicht notwendig, dafür ein Inkassobüro einzuschalten.

In dem Fall verlangte ein großes Wohnungsunternehmen von einem Mieter die Zahlung von Mahn- und Inkassokosten, weil dieser die Nachzahlung aus einer Heizkostenabrechnung schuldig geblieben war. Es beauftragte ein Inkassounternehmen, ein kurz zuvor gegründetes Tochterunternehmen seiner eigenen Firma, die Forderung einzuziehen. Die Inkassogebühr von 37,50 Euro und eine Auslagenpauschale von 7,50 Euro wollte das Wohnungsunternehmen vom Mieter ersetzt bekommen.

Der Mieter müsse keine Mahn- und Inkassokosten zahlen, entschied das Gericht. Der gewerbliche Großvermieter hätte die Mahnungen und Folgeschreiben selbst abfassen können, wie er es in der Vergangenheit immer getan habe. Die Beauftragung eines Inkassoinstituts sei nicht notwendig gewesen. Damit habe das Wohnungsunternehmen seine Schadensminderungspflicht verletzt.

(Aktenzeichen: Amtsgericht Dortmund 425 C 6285/12)

dapd.djn/T2012102203250/kaf/K2120/mwo

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