StartRatgeber für MieterMieterbriefkasten muss ausreichend groß und trocken sein

Mieterbriefkasten muss ausreichend groß und trocken sein

Mieter haben Anspruch auf einen Briefkasten, in den auch DIN-A4-Umschläge und Zeitschriften passen. Zum vertragsgemäßen Zustand der Mietsache gehört, dass jedem Mieter ein eigener Briefkasten zur Verfügung steht, sodass sichergestellt ist, dass die Post den Mieter auch erreicht. Die Post muss vor Regen und Durchnässung geschützt sein. Darauf verweist der Mieterverein zu Hamburg.

Wenn der Mieter Mängel am Briefkasten feststellt, so sollte er den Vermieter zunächst mündlich oder schriftlich darauf hinweisen und zunächst freundlich um Erledigung bitten. Es zeichnet einen guten Stil aus, freundlich zu erfragen, bis wann der Vermieter dies erledigen könne. Sind die Umstände den Briefkasten betreffend und unter Berücksichtigung der Wetterlage unzumutbar, so sollte der Mieter dem Vermieter auf die Dringlichkeit auch hinweisen und eine angemessene Frist zur Erledigung setzen.

Mieter hat Recht auf Mindestgröße & trockenen Briefkasten

Der Mieter darf am Briefkasten Namensschilder von Mitbewohnern anbringen, die er mit Erlaubnis des Vermieters in die Wohnung aufgenommen hat. Schilder von Personen, die nicht in der Wohnung leben, muss der Vermieter hingegen nicht dulden.

Der Mieter darf auch einen Aufkleber oder ein Schild „Keine Werbung einwerfen“ anbringen. Gegen persönlich adressierte Werbesendungen hilft ein Hinweis auf ein Werbeverbot am Briefkasten allerdings nicht.

dapd.djn/kaf/mwo/mbr/kl

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