StartAktuellesMietpreisbremse: Bundeskabinett beschließt Mietpreisbremse

Mietpreisbremse: Bundeskabinett beschließt Mietpreisbremse

Als Maßnahme gegen stark steigende Mieten in gefragten Gegenden hat die Bundesregierung am Mittwoch, den 1. Oktober 2014 die Mietpreisbremse beschlossen. Das Konzept von Bundesjustizminister Heiko Maas sieht vor, dass bei einem Mieterwechsel die Wohnungsmiete ab 2015 nur noch soviel steigen darf, dass sie höchstens zehn Prozent teurer ist als eine vergleichbare Wohnung derselben Größe und Lage. Ausgenommen von der Mietpreisbremse werden aber Neubauten oder umfassend modernisierte Wohnungen. Diese Begrenzung des Ansteigens der Miete (Mietpreisbremse) soll in Gebieten gelten, die von den jeweiligen Ländern als „angespannte Wohnungsmärkte“ ausgewiesen werden.

Auch Immobilienmakler sollen ab 2015 nur noch von dem bezahlt werden, der ihn bestellt. Bisher tragen in der Regel die Mieter bei Vertragsabschluss die Maklerprovision. Neben der Mietpreisbremse und der Regelung der Maklerprovision greifen weitere Änderungen mit dem neuen Gesetzesentwurf. Wir informieren Sie laufend über Mietpreisbremse und Co.

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