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Alle Artikel zum Thema

Die Heizung zur Miete – im Interview: Thomas Pilar von Viessmann Wärme

Die Viessman Gruppe ist mit über 12.000 Mitarbeitern einer der international führenden Hersteller von Energiesystemen. Neben der Herstellung von Heizkesseln, Solarheizungen, Wärmepumpen und Klimatechnik gibt es nun ein neues Angebot der Viessmann...

Die 5 größten Fehler bei Renovierungen

Renovierungen und Modernisierungen sind wichtige Maßnahmen, um den Wert einer Immobilie entweder zu erhalten oder idealerweise zu vergrößern. Immobilienbesitzer beziehungsweise Vermieter sind daran ebenso interessiert wie Mieter. Geht es an die Umsetzung,...

Wichtige Versicherungen für Wohnungs- und Hausbesitzer

Planen Sie, ein Haus zu bauen? Oder erwerben Sie eine Eigentumswohnung? Welche Art von Immobilie Sie schließlich auch besitzen: Um einige Versicherungen kommen Sie nicht herum. Wir haben die...

Schmelzwasser kann Putz und Fassade zerstören

Schmelzwasser kann zahlreiche Schäden am Gebäude verursachen. Beim Frühjahrscheck sollten Hausbesitzer von unten nach oben vorgehen, empfiehlt Carsten Rohlfs, Bausachverständiger von TÜV Rheinland. "Es reicht schon, dabei die neuralgischen...

Smarthome – Deshalb sind kabelbasierte Systeme sicherer

Praktisch, elegant, smart – Licht, Heizung oder Rollläden in den eigenen vier Wänden per Tablet oder Handy zu bedienen, ist nicht nur angenehm, sondern auch ganz schön stylisch. Da...

Frühjahrscheck an Haus und Garten: Fünf Tipps zu Winterschäden

Der Winter war stürmisch und nass. Auch wenn der Februar verhältnismäßig trocken war, gab es im Januar bundesweit rund ein Drittel mehr Niederschlag als im Durchschnitt der vergangenen 20...

Rosenkrieg um die Wohnung – Ehepartner im Mietvertrag

Rosenkrieg um die Wohnung

Nürnberg/Freiburg (ddp.djn). Wohl die wenigsten Paare denken beim Abschluss eines Mietvertrages an eine spätere Scheidung. Doch das kann sinnvoll sein, meint der Mieterverein Nürnberg. Denn die Vertragsgestaltung hat Einfluss darauf, wie im Fall der Fälle verfahren werden kann. Sie entscheidet, welcher Partner die Wohnung behalten darf, wer die Miete zahlt und für eventuelle Verbindlichkeiten gegenüber dem Vermieter aufkommen muss.

Seit dem 1. September 2009 gilt eine neue Vorschrift, die die alten Regelungen der Hausratsverordnung ablöst. Sie macht es getrennten Paaren leichter, ihr Mietverhältnis neu zu regeln. Wer die Wohnung behalten darf, hängt wesentlich davon ab, wer Mieter der Wohnung ist. Hat nur ein Partner den Mietvertrag unterschrieben, ist die Sache relativ klar. Er allein entscheidet, wie das Mietverhältnis weitergeht, so der Mieterverein Nürnberg. Zur Beendigung des Mietverhältnisses ist er nicht auf die Zustimmung des Ehegatten angewiesen, seine Kündigung reicht aus.

Das bedeutet, dass auch der Partner ausziehen muss, da die Kündigung das Mietverhältnis insgesamt beendet hat. Wenn er in der Wohnung bleiben will, muss er mit dem Vermieter verhandeln. Möglich ist, ein neues Mietverhältnis zu begründen oder den alten Mietvertrag zu übernehmen. Der Vermieter könnte an einer Übernahme des Vertrages interessiert sein, weil dann der alte Mieter für alle bis dahin bestehenden Verbindlichkeiten weiter haftet.

Hausbau, Sanierung und Förderung – Was ändert sich 2018?

Advertorial - Wer in diesem Jahr ein Haus baut oder eine Sanierung plant, für den gelten ab Januar 2018 einige neue gesetzliche Regelungen. Diese Aspekte sind dabei besonders relevant...

Nießbrauch: Immobilie verkaufen oder vererben und weiter nutzen

Das Recht lebenslang ein Haus oder eine Wohnung zu bewohnen ist die häufigste Form des Nießbrauchs. Ein neu aufkommendes Modell für Senioren ohne Erben ist das Folgende: Sie verkaufen...

Handwerker müssen pünktlich sein und ihren Müll mitnehmen

Ob bei Unpünktlichkeit, einem zu hohen Stundenlohn oder einer verschmutzten Wohnung nach getaner Arbeit - Verbraucher sind Handwerkerfirmen nicht ausgeliefert, wie der Immobilienverband IVD-West mitteilt. So müsse man sich...

Rechtstipp: Rücktritt vom Wohnungskaufvertrag bei arglistig verschwiegenem Mangel

Ein Käufer kann die Rückabwicklung eines Wohnungskaufvertrages ohne vorherige Frist zur Mangelbeseitigung verlangen, wenn der Verkäufer den Mangel bei Abschluss des Kaufvertrages arglistig verschwiegen hat. Das entschied der Bundesgerichtshof....

Mietrecht: Unwirksame Klauseln einfach ignorieren

Mietverträge, die betont professionell abgefasst sind, enthalten häufig Klauseln, die den Mieter unangemessen benachteiligen und deshalb unwirksam sind. "Je älter solche Formularmietverträge sind, umso wahrscheinlicher ist es, dass sie...

Wenn das Haus nicht ganz dicht ist – Wasserschäden erkennen und vorbeugen

Undichtes Dach, verstopfte Drainage, defekte Wasserleitung oder ein falscher Anstrich - Feuchtigkeit im Haus kann viele Ursachen haben. Ist das Wasser erst mal in die Wände eingedrungen, ist der...

Finanzamt: Staat bei neuer Markise und anderen Handwerkerarbeiten mitzahlen lassen

München/Berlin (dapd). Rund um Ostern sind Handwerker besonders gut gebucht: Millionen Bundesbürger lassen gern im Frühjahr Haus, Wohnung oder Terrasse auf Vordermann bringen. Die Fachleute reißen alte Fliesen raus, schneiden Hecken, erneuern die Markise auf dem Balkom. Sind die fleißigen Arbeiter abgerückt, werden ihre Rechnungen meist achtlos weggelegt. Dabei gehören sie sofort in den Sammelordn

Rechtstipp: Ohne Schadensbeseitigung kein Ersatz der Umsatzsteuer

Schadensbeseitigung in Mietimmobilien sind immer wieder ein Thema, dass die Gerichte in Deutschland beschäftigt. Hier einige Dinge die man als Vermieter und auch als Mieter wissen sollte. Beseitigung von Beschädigungen...

Müssen Besteller oder Verursacher für den Feuerwehr Einsatz zahlen?

- von Karl Lohmann - Wer die Feuerwehr ruft, muss sie auch bezahlen. Auf ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig verweist die Rechtsschutzversicherung ARAG. Im benannten Fall musste die...

Mietrecht: Hausfriedensbruch – Vermieter hat kein allgemeines Kontrollrecht für die Wohnung des Mieters

-- von Katja Fischer -- So mancher Vermieter würde gern regelmäßig einen Blick in sein Eigentum werfen, um zu sehen, ob noch alles in Ordnung ist. Man hört so viel über Mietnomaden, Messies, verdreckte Wohnungen mit kranken Katzen und Hunden. Doch solche schlimmen Zustände sind Ausnahmen. Die meisten Mieter nutzen und pflegen ihre Wohnung korrekt. Deshalb sieht das Mietrecht keinen Grund für ein allgemeines Kontrollrecht des Vermieters seiner Immobilie vor. Schlimmstenfalls läuft ein Vermieter in Gefahr Hausfriedensbruch zu begehen.

Immobilienverband warnt vor Eigentümerwechsel-Trick

Der Immobilienverband Deutschland (IVD) warnt vor gefälschten Briefen und Wurfsendungen, mit denen Betrüger versuchen, Mietzahlungen und Nebenkosten auf ihre Konten um zu lenken.Laut IVD hätten Mieter in mehreren deutschen...
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