StartAktuellesRechtstipp: Fassadensanierung bei Schimmelbefall

Rechtstipp: Fassadensanierung bei Schimmelbefall

Berlin (dapd). Eine Wohneigentümerversammlung kann die Vollwärmedämmung der Fassade beschließen, wenn dadurch Mängel beseitigt werden. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hervor, auf die die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein hinweist.

Im konkreten Fall hatte sich in einer Eigentumswohnung Schimmel gebildet, der seine Ursache in Mängeln der Fassade hatte. Ein Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass zur Behebung der Mängel entweder die Giebelseite mit Kosten von 17.000 Euro oder die komplette Hausfassade mit Kosten von 34.900 Euro gedämmt werden können. Die Wohnungseigentümer beschlossen, die komplette Hausfassade zu dämmen.

Ein Wohnungseigentümer klagte dagegen, weil er meinte, eine Teildämmung sei ausreichend. Das Gericht sah das anders. Bei einer Teildämmung bestehe die Gefahr, dass sich an den nicht gedämmten Bauteilen Schimmel bildet. Angesichts dieses Risikos hätte ein vernünftiger und wirtschaftlich denkender Wohnungseigentümer eine Volldämmung gewählt, so die Argumentation. Das Ermessen der Wohnungseigentümer sei nicht überschritten, wenn über eine Mindestsanierung hinaus Arbeiten vorgenommen werden.

(AZ: 20 W 138/08)

dapd.djn/kaf/mwo

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