StartAktuellesRechtstipp: Kein Haustierverbot in der Eigentumswohnung

Rechtstipp: Kein Haustierverbot in der Eigentumswohnung

Saarbrücken (ddp.djn). Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann kein generelles Verbot der Haustierhaltung beschließen. Ein solcher Beschluss wäre nichtig. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken hervor. Jeder Wohnungseigentümer könne mit seinen im Sondereigentum stehenden Gebäudeteilen nach Belieben verfahren, insbesondere diese bewohnen, vermieten, verpachten oder in sonstiger Weise nutzen, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen. Die Haustierhaltung gehöre zu der im Grundgesetz geschützten freien Entfaltung der Persönlichkeit, was ein absolutes Verbot jeglicher Haustierhaltung ausschließe. (AZ: 5 W 154/06-51)

ddp.djn/kaf/mwo

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