StartRatgeber für MieterRechtstipp: Mieter haftet nicht bei Rauchmelder-Fehlalarm

Rechtstipp: Mieter haftet nicht bei Rauchmelder-Fehlalarm

Nach einem Urteil des Amtsgerichts Hannover brauchen Mieter keinen Schadenersatz zu zahlen, wenn es aufgrund des Fehlalarms eines Rauchmelders zu einem Feuerwehreinsatz kommt und dabei die Wohnungseingangstür beschädigt wird, informiert der Mieterbund Schleswig-Holstein. Seit dem 1. Januar 2011 müssen alle Wohnungen in Schleswig-Holstein mit Rauchmeldern ausgestattet sein.

Vermeintlicher Rauchmelderalarm alarmiert Nachbarn

Im strittigen Fall gab der von den Mietern installierte Rauchmelder einen Signalton ab als Hinweis auf nachlassende Batteriespannung. Nachbarn interpretierten dieses Geräusch falsch und alarmierten die Feuerwehr. Die öffnete die Wohnungseingangstür gewaltsam. Die Reparaturkosten in Höhe von 1.693,03 Euro forderte der Vermieter von seinen Mietern zurück. Das Amtsgericht Hannover lehnte einen derartigen Schadensersatzanspruch mit der Begründung ab, eine Pflichtverletzung der Mieter liege nicht vor.

Nach Informationen der Mieterorganisation erklärte das Gericht, Mieter dürften einen Rauchmelder in ihrer Wohnung auch ohne Erlaubnis des Vermieters einbauen. Dessen Installation würde weder die Substanz der Mietsache beeinträchtigen, noch nach außen in Erscheinung treten oder die Belange des Vermieters tangieren. Ein Rauchmelder stelle auch keine Gefahr für die Mietsache dar, sondern diene im Gegenteil deren Sicherheit. Ebenfalls sei es keine Pflichtverletzung des Mietvertrages, dass die Mieter vergessen hatten, die Batterien des Rauchmelders rechtzeitig zu wechseln. Die Mieter hätten nicht damit rechnen können, dass Nachbarn den auf die geringe Batteriespannung hinweisenden Signalton mit einem Rauchalarm verwechseln und dass auch die Feuerwehr diesem Irrtum unterlag. (AZ:537 C 17077/05)

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