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Sicherheitsleistungen können bei Bauträgerinsolvenz schützen

Sicherheitsleistungen können bei Bauträgerinsolvenz schützen

Berlin (ddp.djn). Die Insolvenz ihres Bauträgers kann für Häuslebauer zur privaten Katastrophe werden. Jeder zweite Bauherr befürchtet sie und dennoch sind viele überrascht, wenn sie tatsächlich eintritt. Um sich dagegen zu schützen, sollten sie vorsorgen und auf einschlägige Alarmzeichen achten, rät der Bauherren-Schutzbund (BSB).

Die drohende Pleite des Auftragnehmers kündigt sich meist schleichend an. Wenn Arbeiten schleppend ausgeführt werden, der Chef nicht mehr zu erreichen ist oder plötzlich mehrere Mitarbeiter zu anderen Arbeitgebern wechseln, ist Vorsicht angebracht. Spätestens dann sollten Bauherren versuchen, sich ein Bild über die wirtschaftliche Lage ihres Bauträgers zu machen. Ein Anruf beim zuständigen Insolvenzgericht der Baufirma gibt Klarheit darüber, ob sie schon Insolvenz angemeldet hat. Ist das der Fall, sollte der Bauherr sofort alle Zahlungen einstellen und den Stand der Bauarbeiten dokumentieren.

Ist die Insolvenz noch nicht angemeldet, kann eine Anfrage bei einer Wirtschaftsauskunftei oder der Schufa Aufschluss über die finanzielle Situation der beauftragten Firma bringen. Allerdings geben diese Zahlen nicht den aktuellsten Stand wieder und sind daher mit Vorsicht zu genießen.

Wenn die ersten Indizien für eine bevorstehende Pleite schon spürbar sind, ist es im Grunde für den Bauherren schon zu spät. Der Bauherren-Schutzbund rät, bereits bei den Vertragsverhandlungen eine eventuelle Insolvenz der Baufirma einzukalkulieren. Dazu gehört, mit dem Bauunternehmen Sicherheitsleistungen für den Ernstfall zu vereinbaren. Möglich sind eine Fertigstellungsbürgschaft und eine Gewährleistungsbürgschaft, die bei der Beseitigung von Mängeln einspringt. Diese werden meist von der Bank oder Versicherung des Bauunternehmens gegeben. Bekommt die Firma diese Bürgschaften nicht, ist das ein Zeichen, dass es mit ihrer Liquidität nicht weit her ist. In so einem Fall ist es besser, einen anderen Bauträger zu suchen.

Bauherren sollten über diese Sicherheitsleistungen hart verhandeln, rät der BSB. Die Auftragnehmer sehen es als ihr gutes Recht an, vom Bauherrn Sicherheiten für die Bauvertragssumme zu fordern. Daher ist es nur legitim, ebenso vom Auftragnehmer eine Sicherheitsleistung für die Fertigstellung und Gewährleistung einzufordern.

Grundsätzlich sollten Bauherren den Bauträger nur nach Baufortschritt bezahlen, so der BSB. Dabei werden ausschließlich die tatsächlich erbrachten Leistungen vergütet. Viele Baufirmen verlangen aber die Zahlung von einem Viertel oder der Hälfte der Kosten vor Baubeginn. Darauf sollten sich Auftraggeber nicht einlassen, sonst ist im Falle einer Pleite der Vorschuss weg.

Ist der Insolvenzfall tatsächlich eingetreten, bleibt der Bauherr zunächst auf seinem unfertigen Haus sitzen. Er muss abwarten, wie sich der Insolvenzverwalter entscheidet. Der hat die Wahl, ob der Vertrag erfüllt werden soll oder nicht. Keinesfalls sollte der Bauherr in dieser Phase auf eigene Faust neue Firmen beauftragen, um weiter zu bauen oder Mängel zu beseitigen. Er bleibt sonst auf den Kosten sitzen. Entscheidet sich der Insolvenzverwalter, weiterzubauen, muss der Bauherr wie im Vertrag vereinbart weiter zahlen.

(ddp)

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