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Spül- oder Waschmaschine niemals ohne Aufsicht lassen

Wasserschaden - Spül- oder Waschmaschine niemals ohne Aufsicht lassen
Wasserschaden durch Wasch- oder Spülmaschine. Geht der Benutzer außer Haus während die Maschine läuft, bewerten Versicherungen dies als grob fahrlässig.

Henstedt-Ulzburg (ddp.djn). Wer seine Wasch- oder Spülmaschine einschaltet, muss mit dem Schlimmsten rechnen. Denn wenn er nicht unablässig die ordnungsgemäße Funktion überprüft, kann es bei einem Wasserschaden durchaus kompliziert mit der Versicherung werden. Darauf weist der Bund der Versicherten hin.

Entscheidend bei der Auseinandersetzung mit der Versicherung ist im Schadensfall, wo sich der Bewohner zum Zeitpunkt des Schadeneintritts befand. Hat er den Wasch- oder Spülvorgang regelmäßig optisch und akustisch überprüft, ist alles in Ordnung. Hat er dagegen nicht laufend nachgeschaut oder sogar das Haus verlassen, handelt er grob fahrlässig.

Lief die Maschine unbeaufsichtigt und kam es zum Schaden, gibt es in aller Regel Streit mit der Versicherung. Der Bund der Versicherten empfiehlt deshalb, Geräte nicht unbeaufsichtigt laufenzulassen und dafür zu sorgen, dass sich in der Zuleitung ein Aqua-Stopp befindet.

Nach dem Waschvorgang sollte die Maschine zudem abgeschaltet und der Zulauf geschlossen werden.

(ddp)

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