Baubehörden sind im Rahmen des Polizei- und Ordnungsrechts befugt, Grundstücke jederzeit zu betreten und den Bautenstand zu kontrollieren. Dabei prüfen sie, ob die vorhandenen Bauten genehmigt sind. Auch kleinere Schwarzbauten werden dabei leicht entdeckt, informiert die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein. Aber auch ohne direkten Besuch auf dem Grundstück
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