Karlsruhe (dapd). Der Bundesgerichtshof hat mit einem Grundsatzurteil zur Haftung für fehlerhafte Verkaufsprospekte bei außerbörslich gehandelten Wertpapieren die Rechte von Kleinanlegern gestärkt. Wendet sich der Herausgeber von solchen Wertpapieren ausdrücklich auch an das börsenunerfahrene Publikum, so muss er davon ausgehen, dass ein Anleger sich "allein anhand der Prospektangaben über die
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Berlin (dapd). Die bei Wertpapiergeschäften kassierte Provision ist bei den meisten deutschen Banken nach wie vor ein Geheimnis. Zwei von drei Banken missachteten ihre gesetzliche…
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