StartAktuellesTrennungsfall: Gemeinsamer Darlehensvertrag begründet kein Eigentumsverhältnis

Trennungsfall: Gemeinsamer Darlehensvertrag begründet kein Eigentumsverhältnis

Düsseldorf (dapd). Wenn Paare gemeinsam ein Haus oder eine Wohnung erwerben, schließen sie häufig auch den Darlehensvertrag zusammen ab. Allein diese Tatsache begründet jedoch noch kein Eigentumsverhältnis beider Partner, wie die Düsseldorfer Targobank informiert. Miteigentümer am gemeinsam finanzierten Objekt werde man nämlich nur durch den notariellen Eintrag im Grundbuch.

Auch der Trauschein mache nicht automatisch beide Eheleute zu Immobilienbesitzern, erklären die Experten. Ohne speziellen Ehevertrag stehe dem Partner, der nicht im Grundbuch steht, im Trennungsfall lediglich die Hälfte der Wertsteigerung des Objektes zu – sofern es diese gebe.

dapd.djn/mwo/mwa

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