StartAktuellesVersicherungen: Versicherungsmakler darf Boni an Kunden weitergeben

Versicherungen: Versicherungsmakler darf Boni an Kunden weitergeben

Frankfurt/Main (dapd). Ein freier Versicherungsmakler darf Sondervergütungen eines Konzerns an seine Kunden weitergeben. Dies entschied am Montag das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main und gab damit einem Versicherungsvermittler recht, der gegen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geklagt hatte.

Der Kläger erhält für seine Vermittlung von Lebensversicherungen Provisionszahlungen, die er zum überwiegenden Teil an seine Kunden weitergeben will. Dies hatte die BaFin verhindern wollen und sich auf eine Verordnung des Versicherungsgesetzes von 1934 berufen. Die Kammer hält das Verbot der Bonigewährung für „zu unbestimmt“.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Verfahrens wurde die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

(Aktenzeichen: 9 K 105/11.F)

dapd.djn/ote/pon

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