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Absetzbarkeit des Arbeitszimmer bleibt stark begrenzt

Hamburg (dapd). Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) will die steuerliche Absetzbarkeit eines Arbeitszimmers auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts offenbar in engen Grenzenhalten. Das berichtet die „Financial Times Deutschland“(Montagausgabe) unter Berufung auf einen entsprechenden Entwurf für das Jahressteuergesetz 2010. Demnach sollen Aufwendungen für ein Arbeitszimmer nur dann von der Steuer absetzbar sein, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. In diesen Fällen gelte zudem eine Obergrenze von 1.250 Euro im Jahr.

Gebe es im Betrieb oder in der Schule aber einen Arbeitsplatz oder werde das Büro zu Hause nur teilweise für den Beruf genutzt, bleibe es bei der derzeitigen Rechtslage, hieß es. Handelsvertreter,Richter oder auch Schuldirektoren, die ihren Beruf nicht komplett in ihrem häuslichen Arbeitszimmer ausübten, dürften dann leer ausgehen. Wie es weiter hieß, kalkuliere das Ministerium trotz der strengen Auslegung damit, dass die Umsetzung des Urteils allein für 2007 bis 2010 rund 800 Millionen Euro kosten wird.

Die große Koalition hatte die steuerliche Absetzbarkeit 2007 stark eingeschränkt. Aufwendungen wie Miete, Strom und Heizungminderten seither nur noch dann das zu versteuernde Einkommen, wenn das häusliche Büro tatsächlich „den Mittelpunkt“ der gesamten Arbeit darstellte. In allen anderen Fällen ignorierten die Finanzämter die Ausgaben.

dapd.djn/jwu/jfr

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