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Irrtümer beim Auszug: Mieter haben Rechte und Pflichten

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Irrtümer beim Auszug: Mieter haben Rechte und Pflichten
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Wer vorzeitig aus seiner Mietwohnung ausziehen möchte muss nur drei passende potenzielle Nachmieter vor zu stellen? Wohnung besenrein übergeben?

Wer aus einer Mietwohnung auszieht, muss sich an die Regeln halten. Viele Mieter sind sich beim Auszug aber nicht über ihre Rechte und Pflichten im Klaren. Beispielsweise möchten Mieter, um doppelte Mietzahlungen zu vermeiden, das Mietverhältnis oft vor Ablauf der Kündigungsfrist beenden. Ein weitverbreiteter Irrtum ist, dass es in diesem Fall ausreicht, drei passende potenzielle Nachmieter zu stellen. Eine vorzeitige Vertragsbeendigung ist aber nur in Ausnahmefällen möglich, zum Beispiel wenn dem Mieter aus gesundheitlichen Gründen die Fortsetzung des Mietvertrags nicht zumutbar ist.

Wohnung besenrein übergeben

Ist im Mietvertrag fixiert, dass die Wohnung oder das Haus beim Auszug „besenrein“ übergeben werden müssen, muss der bisherige Mieter in der Regel keine Endrenovierung vornehmen. Für ihn reicht es aus,  ordentlich durchzukehren und grobe Verschmutzungen zu beseitigen. Bohrlöcher, soweit sie für den vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung unerlässlich waren, stellen keine Beschädigung dar. Aus diesem Grund brauchen sie vor dem Auszug auch nicht verschlossen zu werden.

Kleine Kratzer oder oberflächliche Absplitterungen in der Badewanne, an Fliesen oder am Waschbecken sind auf den normalen Gebrauch zurückzuführen und müssen vom Mieter vor dem Auszug nicht beseitigt werden. Auch die Kosten für die Reparatur muss er nicht tragen,.