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Heizungen: Neue Förderbedingungen für Pelletheizungen

Leipzig (dapd). Seit Anfang September gelten neue Regeln für die Förderung von Holzpelletheizungen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Sachsen hin. „Die Zuschüsse aus dem Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien erhält nur, wer mit der Pelletheizung zugleich eine effiziente Umwälzpumpe einbauen und einen hydraulischen Abgleich durchführen lässt“, sagt Ulrike Körber, Energieberaterin der Verbraucherzentrale Sachsen. Beides müsse von einem Fachbetrieb ausgeführt werden.

Der hydraulische Abgleich ermöglicht durch die Harmonisierung aller Heizungskomponenten einen effizienten und komfortablen Betrieb des Heizsystems. Außerdem ist er Voraussetzung für den Einsatz einer effizienten Pumpe, die den Stromverbrauch erheblich senkt.

Private Verbraucher können als Nachweis einfach die Rechnung des Fachbetriebs zusammen mit dem ausgefüllten Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle einreichen. Die geänderten Förderbedingungen gelten auch für den Einbau von Wärmepumpen sowie für den Austausch von durch Solarkollektoranlagen unterstützten Heizkesseln.

dapd.djn/kaf/mwo

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