StartAktuellesAuch scheinbar nebensächliche Mietunterlagen aufbewahren

Auch scheinbar nebensächliche Mietunterlagen aufbewahren

Berlin (ddp.djn). Mieter sind gut beraten, wenn sie alle Vertragsunterlagen während des Mietverhältnisses leicht zugänglich und geordnet aufbewahren. Der Berliner Mieterverein empfiehlt in seinem «Mieter-Magazin», neben dem Mietvertrag auch den Einzahlungsbeleg für die Mietkaution, Vertragsänderungen und Mieterhöhungen gut aufzuheben.

Aber auch vermeintliche Kleinigkeiten können sich anlässlich einer späteren mietrechtlichen Auseinandersetzung als durchaus wichtig herausstellen, so die Experten. Sie gehörten deshalb auch in die Dokumentensammlung. Könne der Mieter zum Beispiel im Streitfall nicht belegen, dass ihm ein Recht auf Gartennutzung oder einen Pkw-Stellplatz eingeräumt wurde, so drohten rasch Nachteile.

Auch eine Absprache zu Änderungen an der ursprünglich vermieteten Wohnungsausstattung sollte immer als Mietvertragsergänzung schriftlich dokumentiert, von den Vertragspartnern unterzeichnet und aufbewahrt werden. Wird das Mietverhältnis beendet, ist es ratsam, die Unterlagen vorsorglich noch etwa fünf Jahre zu behalten, um gegebenenfalls unberechtigten Forderungen auch später noch entgegentreten zu können, so der Mieterverein.

ddp.djn/mwo/mbr

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