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Immobilien im Ausland kaufen

Der Kauf einer Immobilie im Ausland ist aus vielen Gründen interessant. Sie können das Objekt für den Eigenbedarf nutzen, etwa als Ferienwohnung oder als Investitionsobjekt. Auch die Vermietung an Touristen oder sogar an Einheimische ist eine Option. Aber wie läuft der Immobilienkauf im Ausland ab und was gibt es zu beachten?

Immobilien in der EU kaufen

Grundsätzlich gilt es, zwischen Immobilien innerhalb und außerhalb der EU zu unterscheiden. Denn rechtlich gesehen ist der Kauf von Häusern und Wohnungen innerhalb der EU-Zone wesentlich einfacher. Möchte man etwa eine Finca in Soller auf Mallorca erwerben, lässt sich die Transaktion recht schnell und unbürokratisch abwickeln. Es ist hilfreich, ein Bankkonto im Land des Immobilienstandortes zu eröffnen. Das ist für EU-Bürger problemlos möglich. Teilweise kann dies auch online vorgenommen werden – hier hat Estland eine hervorragende Infrastruktur zu bieten.

Jedes Land hat seine Besonderheiten, wenn es um den Erwerb von Immobilien durch Ausländer geht. Wird eine Immobilie in Mallorca gekauft, wird etwa eine spanische Steuernummer benötigt. Darüber hinaus sollten immer rechtliche Fallstricke geprüft werden. So sieht etwa das niederländische Gesetz vor, dass Ehepartner oder Lebenspartner, die zum Zeitpunkt des Verkaufs in der Immobilie wohnen, den Kaufvertrag mit unterschreiben müssen. Geschieht dies nicht, ist der Vertrag rechtlich nicht abgesichert und die Person könnte den Kauf anfechten.

Immobilien in Drittländern erwerben

Länder, die sich nicht in der EU-Zone befinden, werden auch als Drittländer benannt. Die Schweiz ist dafür ein gutes Beispiel, denn viele Deutsche sind daran interessiert, hier eine Immobilie zu kaufen. In der Schweiz gelten dabei für Ausländer sehr strenge Regeln. Wer als Ausländer keinen festen Wohnsitz in der Schweiz nachweisen kann, kann nur unter diesen Voraussetzungen eine Immobilie vor Ort erwerben:

  • Die Immobilie befindet sich in einer Tourismuszone – dies wird durch den jeweiligen Kanton festgelegt.
  • Die Wohnfläche darf maximal 200 m² betragen und die Grundstücksfläche darf 1000 m² nicht übersteigen.
  • Den Kantonen wird jährlich ein „kantonales Kontingent“ für verkaufbare Einheiten zugeteilt. Sind diese aufgebraucht, kann in der Region keine Immobilie mehr durch Ausländer erworben werden.

Bei Käufen im EU-Ausland ist es wichtig, einen genauen Blick auf den Wechselkurs zu legen. Unter Umständen fallen bei der Transaktion durch die deutsche Hausbank nicht nur hohe Gebühren an. Es ist auch möglich, dass ein schlechter Wechselkurs greift und die Immobilie dadurch teurer wird.

Objekte im Ausland renovieren

Wer eine renovierungsbedürftige Immobilie im Ausland erwirbt, hat viel zu beachten. Zum einen ist es in vielen Ländern nicht leicht, die passenden Handwerker zu engagieren – auch dort herrscht ein akuter Fachkraftmangel und die Wartezeiten sind lang. Zum anderen gilt es, wie auch in Deutschland, die jeweiligen Eigenheiten des Landes zu beachten. Soll etwa die Hausfassade gestrichen werden, gibt es in vielen Regionen strenge Auflagen darüber, welche Farben erlaubt sind oder welche Technik für eine Restauration angewandt werden kann.

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