Start Ratgeber für Bauherren Käufer einer Immobilie: Nur noch Hälfte der Maklerprovision

Käufer einer Immobilie: Nur noch Hälfte der Maklerprovision

Der Bauherren-Schutzbund e.V. weist erneut darauf hin, dass Käufer einer Immobilie nur noch die Hälfte der Maklerprovision zahlen müssen. Die Maklerprovision sei zudem in der Höhe verhandelbar.

Seitdem das neue Makler-Gesetz Ende letzten Jahres 2020 in Kraft getreten ist, müssen Immobilienkäufer nur noch maximal die Hälfte der Provision zahlen. Bisher trugen sie die Kosten häufig alleine. Das neue und mit dem schwerfälligen Namen versehene „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“, fasst die Vorschriften im BGB zur Maklerprovision neu.

Höhe der Maklerprovision

„Die Höhe der Maklercourtage ist dabei nicht gesetzlich geregelt, sondern verhandelbar.“, sagt BSB-Sprecher Erik Stange. Bauherren sollten deshalb die Provision vorher immer schriftlich vereinbaren, damit es keine bösen Überraschungen gibt. Makleraufträge müssen nach neuer Gesetzeslage generell schriftlich abgeschlossen werden; mündliche Verträge sind nicht mehr rechtskräftig.

Maklervertrag: Maklerauftrag schriftlich

Im Vertrag sollten die konkreten Leistungen, die Höhe des Honorars, die Vertragslaufzeit und die Kündigungsreglungen stehen. Üblich sind in Deutschland Provisionen bis 7,14 Prozent des Kaufpreises. Bei besonders begehrten Objekten verlangen Makler manchmal nur eine geringe oder sogar gar keine Provision.

Deswegen sollten Käufer von Immobilien und Bauherren über ihre Grundstückkauf vom Verkäufer einen Nachweis über dessen Zahlung einfordern, um sich über die Höhe der Courtage zu informieren. Wenn der Verkäufer beispielsweise eine niedrigere Provision von zwei statt 3,5 Prozent mit dem Makler vereinbart hat, dann muss der Käufer ebenfalls nur diese zwei Prozent bezahlen. Der Courtageanteil des Käufers wird erst fällig nachdem der Verkäufer bezahlt hat.

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