StartAktuellesMietrecht: Mieter müssen für verlorene Schlüssel aufkommen

Mietrecht: Mieter müssen für verlorene Schlüssel aufkommen

Berlin (dapd). Mieter sind grundsätzlich verpflichtet, verlorene Wohnungsschlüssel zu ersetzen. Dies kann unter Umständen sehr teuer sein. Deshalb rät die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland Mietern, eine Privat-Haftpflichtversicherung abzuschließen, die einen Schlüsselverlust in ausreichender Höhe abdeckt.

Wenn Mieter in Mehrfamilienhäusern ihren Schlüssel verlieren, sei es in der Regel notwendig, die komplette Schließanlage des Hauses auszutauschen, erklärt Haus & Grund. Denn nach einem Schlüsselverlust hätten auch die übrigen Mieter des Hauses einen Anspruch darauf, dass sich kein Unbefugter mit dem verlorenen oder gestohlenen Schlüssel Zutritt in das Haus verschaffen kann. Mieter, die keinen entsprechenden Versicherungsschutz hätten, müssten die Kosten für die neue Schließanlage selbst tragen.

Einen kostengünstigen Ersatzschlüssel herstellen zu lassen, komme nur in Ausnahmefällen in Betracht, betont Haus & Grund. Der Mieter müsse dann sicherstellen, dass durch den Verlust des Schlüssels die Sicherheitsinteressen der übrigen Hausbewohner nicht beeinträchtigt sind.

dapd.djn/kaf/mwo

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