StartAktuellesWohnungseigentümergemeinschaft (WEG): Verwaltungsbeiäte dürfen nicht in laufende Geschäfte eingreifen

Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG): Verwaltungsbeiäte dürfen nicht in laufende Geschäfte eingreifen

Bonn (dapd). Verwaltungsbeiräte von Wohnungseigentümergemeinschaften dürfen nicht in laufende Geschäfte eingreifen. Darauf macht die Verbraucherschutzorganisation Wohnen im Eigentum aufmerksam. „Verwaltungsbeiräte haben die Pflicht, ihren Verwalter zu beraten und zu kontrollieren, ob er ordnungsgemäß und im Interesse der Wohnungseigentümer arbeitet“, erklärt Geschäftsführerin Gabriele Heinrich. Sie verweist auf einen Fall, in dem der Verwaltungsbeirat unangemeldet zu einer Besprechung des Verwalters mit dem Gärtner erschien und dabei unabgesprochen andere Positionen als der Verwalter vertrat.

„Wir empfehlen Beiräten, ihre Verwaltung nicht durch unabgestimmte Interventionen oder spontane Auflagen handlungsunfähig zu machen“, sagt Heinrich. Verwaltungsbeiräte sollten ihre gesetzlichen Kernkompetenzen nutzen. Sie sind dafür verantwortlich, die vom Verwalter zu erstellende Jahresabrechnung zu prüfen und der Eigentümergemeinschaft begründet zu empfehlen, diese Abrechnung punktuell oder gesamt zu genehmigen oder abzulehnen.

Stellt ein Beirat Unregelmäßigkeiten wie überteuerte Auftragsvergaben oder zu hohe Entlohnung von Dienstleistern fest, kann er seine Position darlegen und versuchen, über die Eigentümerversammlung Beschlüsse zur Korrektur der Missstände herbeizuführen. Der Verwalter ist dann zur Umsetzung dieser Beschlüsse verpflichtet.

dapd.djn/T2012110500620/kaf/K2120/mwo

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