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Dunstabzugshaube ins Lüftungskonzept einbeziehen

310706DOK405Berlin (ddp.djn). Bauherren sollten darauf achten, dass im Bauvertrag die Art der Lüftung detailliert geregelt wird, wenn keine natürliche, sondern eine kontrollierte Be- und Entlüftung vorgesehen ist. Das rät der Verband Privater Bauherren (VPB). Bei modernenWohnhäusern, vor allem bei Passivhäusern, spielt die Lüftung eine zentrale Rolle. Nur wenn kontrolliert gelüftet und dabei die Luft regelmäßig ausgetauscht wird, funktionieren sie optimal. Das wird im Bauvertrag nur selten detailliert erwähnt. Unbedingt aufgelistet werden muss im Vertrag die Art der Lüftungstechnik und Wärmerückgewinnung. Wichtig ist auch ein scheinbar kleines Detail, die Dunstabzugshaube. Gerade bei einer kontrollierten Be- und Entlüftung stellt sie nach den Erfahrungen des Bauherrenverbandes ein großes Problem dar. Der erhebliche Luftwechsel der Anlage macht die Energiebilanz nämlich zunichte. Deshalb muss eine Dunstabzugshaube immer mit in das Lüftungskonzept einbezogen werden, so der VPB.

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