StartAktuellesDIHK für Verschärfung der Rückgaberechte bei Online-Geschäften

DIHK für Verschärfung der Rückgaberechte bei Online-Geschäften

Landau (ddp). Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat sich für eine Verschärfung der Rückgaberechte von Kunden bei Online-Geschäften ausgesprochen. Kunden würden immer mehr benutzte Artikel zurückschicken, die nicht mehr als neu verkauft werden könnten und auf dem Müll landeten, sagte Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben der «Rheinpfalz am Sonntag». Der wirtschaftliche Schaden für die Unternehmen sei inzwischen immens. Allein über den Online-Shop eBay würden in Deutschland jährlich bis zu vier Milliarden Euro umgesetzt.

Nach den Worten von Wansleben gibt die derzeitige Gesetzeslage den Kunden zwei Wochen und bei kleinsten Formfehlern sogar eine unbegrenzte Widerrufs- und Rückgabemöglichkeit. Das gelte auch für sogenannte anlassgebundene Artikel. Dazu gehörten Weihnachtsdekorationen ebenso wie Kostüme für Karneval, Smoking oder Abendkleider. Es komme auch vor, dass Verbraucher über eBay einen Satz Winterreifen kauften, ihn für einen zehntägigen Urlaub nutzten und danach von ihrem Rückgaberecht Gebrauch machten, sagte Wansleben. Nach der neusten Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) sei das häufig ohne Wertersatz möglich.

ddp/arh

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