Start Ratgeber Umzug In welchen Fällen „greift“ eigentlich eine Hausratversicherung?

In welchen Fällen „greift“ eigentlich eine Hausratversicherung?

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In welchen Fällen „greift“ eigentlich eine Hausratversicherung?

Zahlreiche Menschen in Deutschland setzen auf eine Hausratsversicherung, deren Beiträge Monat für Monat abgebucht werden. Nur wenige informieren sich jedoch weiterführend mit den spezifischen Leistungen, welche von der Police abgedeckt werden. Wann erfüllt die Versicherung also ihren Zweck und worauf ist beim Abschluss in jedem Fall zu achten?

Leistungen der Hausratversicherung

Tatsächlich gibt es gute Gründe, um sich für eine Hausratsversicherung zu entscheiden. Eine solche Versicherung sichert den Haushalt gegen Schäden ab, die auf verschiedene Arten zustande kommen können. Dazu zählen auf der einen Seite Brand- und Wasserschäden, auf der anderen Seite auch der klassische Einbruch mit Diebstahl.

Da häufig ein Teil des eigenen Vermögens in Form von Sachwerten im Haushalt gelagert oder gebunden ist, handelt es sich um eine entsprechend wichtige finanzielle Absicherung.

Verschiedene Versicherer unterscheiden sich teilweise deutlich im Leistungsumfang der Versicherung des Hausrats. Aus diesem Grund ist es von großer Bedeutung, sich vor dem Abschluss genau über den Vertrag in Kenntnis zu setzen. Nur so lässt sich ergründen, welches Verhältnis von Preis und Leistung der Offerte schließlich zugrunde liegt. Auf Vergleichsportalen wie verivox.de wird ein entsprechender Überblick geschaffen, der es noch einfacher macht, selbst als Laie eine fundierte Entscheidung zu treffen.

Welche Gegenstände sind versichert?

Viele Versicherten verkennen nun den eigentlichen Umfang der Leistungen, die eine Hausratversicherung mit sich bringt. Abgesichert werden in erster Linie Objekte, die nicht fest mit dem Haus verbunden sind.

Dazu zählt das Geschirr in der Küche genauso wie die Teppiche im Wohnzimmer. Auch Kleidung, Werkzeuge und sogar Lebensmittel fallen in diesem Rahmen unter die Hausratversicherung und spielen bei ihr eine zentrale Rolle.

Gegenstände, die fest mit dem Haus verbunden sind, werden dagegen nicht von der Hausratversicherung übernommen. Dazu zählen zum Beispiel fest installierte Lampen oder die Fenster und Türen des Hauses. Im Vorfeld des Schadenfalls müssen die Versicherten genau Auskunft über den eigenen Besitz geben. Denn erst auf dieser Grundlage können die Leistungen in Anspruch genommen werden, wenn sich nach einem Diebstahl oder einem schweren Brand nicht mehr feststellen lässt, ob sich die Gegenstände zum besagten Zeitpunkt tatsächlich im Besitz befunden haben. Bei einem Umzug kann sich die Hausratversicherung ändern, daher sollte der Versicherer informiert werden.

Die Crux der Wertsachen

Besonders wichtig ist die gesonderte Regelung, welche im Fall von Wertsachen jeglicher Art greift. Diese sind in aller Regel nicht komplett in der Versicherung enthalten und müssen bei Bedarf anderweitig versichert werden. Häufig wird im Schadenfall nur ein Anteil von 20 Prozent am eigentlichen Verlust vom Versicherer übernommen. Wer also Uhren, Schmuck, Gold oder Bargeld in größeren Mengen im eigenen Haus lagert, sollte nicht länger in dem Glauben bleiben, die Werte würden schon durch die Hausratversicherung ausreichend geschützt. Wer die Wertsachen mit in die Versicherung einfließen lassen möchte, muss dies im Rahmen einer Klausel zusätzlich beantragen, die natürlich höhere Kosten nach sich zieht. Es ist dementsprechend abzuwägen, ob es sich angesichts der im Haus verstauten Werte lohnt, für diesen zusätzlichen Schutz zu bezahlen.

Insgesamt gibt es demnach beim Abschluss einer Hausratversicherung einige Punkte zu beachten. Wer sich für einen Vergleich der unterschiedlichen Tarife und Leistungsumfänge entscheidet, die aktuell auf dem Markt zu finden sind, sichert sich mit großer Wahrscheinlichkeit das beste Verhältnis von Preis und Leistung bei der eigenen Police.