StartAktuellesMietvertrag: Kündigung per Fax oder Email ist unwirksam

Mietvertrag: Kündigung per Fax oder Email ist unwirksam

Hamburg (dapd). Eine Mieterkündigung muss immer schriftlich erfolgen, an alle Vermieter adressiert sein und von allen Mietern persönlich unterschrieben werden. Ein Telefonat, Fax oder Email reicht nicht aus. Darauf macht der Mieterverein zu Hamburg aufmerksam.

Mieter können grundsätzlich mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Ist im Mietvertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, muss immer zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung selbst muss dem Vermieter bis zum dritten Werktag des Monats zugehen, wenn dieser Monat noch bei der Dreimonatsfrist mitzählen soll. Will der Mieter zum 30. Juni 2012 kündigen und ausziehen, muss die Kündigung dem Vermieter also spätestens am 4. April 2012 vorliegen.

Das Recht zur fristlosen Kündigung greift nur in Ausnahmefällen, wenn die normale Abwicklung des Mietverhältnisses unzumutbar wäre, beispielsweise wenn Gesundheitsgefahren drohen oder trotz Mahnung der Vermieter den vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung nicht sicherstellt.

dapd.djn/kaf/K2120/mwo

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