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Rechtstipp: Eigentümer darf Trockenraum nicht einfach zusperren

Berlin (ddp.djn). Der Zugang zum Trockenraum eines Hauses darf vom Vermieter nicht einfach versperrt werden. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Köln hervor. In dem Fall hatten die Mieter einen Raum auf dem Dachboden zum Wäschetrocknen genutzt, bis der Vermieter die Tür abschloss und den Schlüssel behielt.

Vor Gericht führten die Hausbewohner an, dass sie den Trockenraum stets benutzen durften und dies als eine Art Gewohnheitsrecht betrachteten. Zweitens sei sogar im Übergabeprotokoll die Formulierung «Speicherschlüssel steckt» nachlesbar, was auf eine Erlaubnis zur Nutzung hindeute. Außerdem stehe in der Hausordnung unter dem Punkt «Waschordnung», dass – falls vorhanden – entweder eine Waschküche oder ein Trockenspeicher zu nutzen seien. Das Gericht entschied, dass den Parteien wieder ein Zugang zum Dachboden gewährt werden müsse.

(AZ: 208 C 194/07)

ddp.djn/mwo/rab

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