Der Vermieter kann die Pflicht zum Winterdienst, die sogenannte Schneeräumpflicht, auf seine Mieter abwälzen. Aber er darf dabei nicht einzelne Parteien benachteiligen....
Mieter haben bei der Weihnachtsdekoration große Gestaltungsfreiheit, aber es gibt auch Grenzen. So ist die äußerliche Gestaltung des Wohnhauses, etwa mit einer...
Klauseln in Hausordnungen, die die Bewohner zum Abschließen der Hauseingänge verpflichten, sind umstritten. Eindeutige gesetzliche Regelungen gibt es bislang nicht und auch die Gerichte...
Berlin (ddp.djn). Vor den ersten Nachtfrösten holen viele Mieter ihre empfindlichen Pflanzen vom Balkon und stellen sie im warmen Hausflur ab. Das kann gefährlich werden, denn im Falle eines Brandes stehen die Blumenkübel bei der Flucht im Weg. Deshalb ist das Abstellen von Pflanzen im Treppenhaus unzulässig. Auch Schränke, Garderoben, Schuhe und andere Gegenstände haben dort prinzipiell nichts zu suchen, so der Bundesverband Deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW). Müllsammeln im Hausflur ist selbstverständlich verboten. Sogar das Versprühen von Duftstoffen und Parfüm im Treppenhaus ist eine bestimmungswidrige Nutzung und kann deshalb unterbunden werden (OLG Düsseldorf, AZ: 3 Wx 98/03).
Berlin (ddp.djn). Der Zugang zum Trockenraum eines Hauses darf vom Vermieter nicht einfach versperrt werden. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Köln hervor....
Undichtes Dach, verstopfte Drainage, defekte Wasserleitung oder ein falscher Anstrich - Feuchtigkeit im Haus kann viele Ursachen haben. Ist das Wasser erst mal in...
Ein Mietvertrag zwischen dem Sohn als Vermieter und der Mutter als Mieterin kann steuerlich nicht anerkannt werden, wenn er nicht so gestaltet wird, wie es unter Fremden üblich ist. Das geht aus einem Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg hervor, wie die Bausparkasse Wüstenrot mitteilte (Aktenzeichen: 9 K 9009/08). Es kann sich demnach um einen Scheinvertrag mit dem Verdacht auf Steuerhinterziehung handeln. Lesen Sie auch mehr über die Die Tricks der Vermieter bei der Steuervermeidung ...
Betagte Schränke, Kommoden und Vitrinen, die oftmals noch im Keller oder auf dem Dachboden einen eher bescheidenen Dienst versehen, müssen beim großen Aufräumen zum...
Prinzipiell müssen in Zusammenhang mit einer Immobilie, bei der steuerlichen Geltungsmachung von Kosten, zwei verschiedene Sachverhalte betrachtet werden.
Entweder nutzt der Immobilieneigentümer die Wohnung bzw....
Zunächst einmal: Die Kündigung der Wohnung bei Eigenbedarf bedarf der Schriftform. Zahlreiche Gerichte haben wegweisende Urteile gefällt, deren Geltung herangezogen werden können, um die...
Grundbuchamt entschied: Berechtigtes Interesse zur Grundbucheinsicht notwendig
- von Karl Lohmann -
Wer ins Grundbuch schauen will, muss ein berechtigtes...
-- von Katja Fischer -- So mancher Vermieter würde gern regelmäßig einen Blick in sein Eigentum werfen, um zu sehen, ob noch alles in Ordnung ist. Man hört so viel über Mietnomaden, Messies, verdreckte Wohnungen mit kranken Katzen und Hunden. Doch solche schlimmen Zustände sind Ausnahmen. Die meisten Mieter nutzen und pflegen ihre Wohnung korrekt. Deshalb sieht das Mietrecht keinen Grund für ein allgemeines Kontrollrecht des Vermieters seiner Immobilie vor. Schlimmstenfalls läuft ein Vermieter in Gefahr Hausfriedensbruch zu begehen.