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Rechtstipp: Hausverbot bei Wohnrecht unwirksam

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Rechtstipp: Hausverbot bei Wohnrecht unwirksam

Wer Wohnrecht in einem Haus genießt, kann auch gegen den Willen des Gebäudeeigentümers Besuch empfangen. Das entschieden das Landgericht und das Amtsgericht Coburg. Denn das Wohnrecht an einem Gebäudeteil umfasst das Hausrecht, befanden die Richter. Der Eigentümer des Gebäudes kann dem Wohnberechtigten daher nicht untersagen, Besuch in seinen Räumen zu empfangen.

Im verhandelten Fall hatte ein Vater sein Anwesen bereits zu Lebzeiten auf seinen Sohn übertragen, sich aber für bestimmte Räume ein Wohnrecht vorbehalten. Als der Sohn einem bestimmten Besucher des Vaters ein Hausverbot erteilte, zog der Vater vor Gericht.

Die Coburger Richter verurteilten den Sohn, es zu unterlassen, dem Besucher den Zugang zu den Privaträumen des Vaters durch Hausverbot zu untersagen. Das Hausrecht an den vom Wohnrecht umfassten Räumen habe der Vater. Ein Kernbereich der Nutzung bestehe in der Möglichkeit, dort jederzeit Besuch empfangen zu können. Der Sohn dürfe nicht bestimmten Personen das Betreten des Hauses verbieten.

(AZ: 32 S 3/09 und 11 C 419/08)