Start Ratgeber Eigenleistungen befreien nicht von Mängelhaftung

Eigenleistungen befreien nicht von Mängelhaftung

Baufirmen haften auch für Mängel, die sie verursacht haben, nachdem auf dem Bau Eigenleistungen ausgeführt wurden. Darauf macht der Verband Privater Bauherren (VPB) aufmerksam. Bauherren sollten sich von anderslautenden Formulierungen im Bauvertrag nicht verunsichern lassen.

Gewährleistung für Eigenleistung

Steht im Kleingedruckten der Satz «Bei Eigenleistungen entfällt eine Gewährleistung für Bauleistungen, die auf den Eigenleistungen aufbauen», sei das bei einem Kaufvertrag für ein Schlüsselfertighaus rechtlich bedeutungslos, so der VPB. Mit diesem Satz werde die Gewährleistung für alle Bauleistungen ausgeschlossen, die auf die Eigenleistung folgen, also auch für Mängel, die der Bauunternehmer selbst zu verantworten hat. Aus dieser Verpflichtung könne sich der Bauunternehmer aber nicht befreien, betonen die Bauexperten. Er hafte für in jedem Fall für seine Fehler. Diese müsse der Bauherr dem Unternehmer allerdings nach der Abnahme nachweisen.

Für und wieder – Eigenleistung beim Bau

Einerseits wird das geplante Haus durch den eigenen Arbeitseinsatz günstiger, häufig sogar schnell um einige tausend Euro. Andererseits kann sich jeder an TV Sendungen mit frustrierten Bauherren erinnern, die sich finanziell und arbeitstechnisch übernommen haben. Häufig sind es gerade Häuslebauer mit wenigen Rücklagen und Liquidität, denen Bauen mit Eigenleistungen von der Baufirma empfohlen wird. Man sollte sich genau überlegen, welche Arbeit man in Eigenleistung erledigen kann und will. Baufirmen bekommen beispielsweise häufig bessere Preise beim Einkauf der benötigten Materialien als der Bauherr in den Baumärkten vorfindet. Diese Einkäufe kosten den Bauherren zudem Geld, dass er zum passenden Augenblick zur Verfügung haben muss. Auch berücksichtigen muss der Bauherr, dass die Kosten für eine voraussichtlich längere Bauzeit steigen – denn die Miete der Wohnung muss weiter bezahlt werden und der Kreditvertrag mit dem Baufinanzierer fordert Bauzeitzinsen / Bereitstellungszinsen.

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