StartAktuellesRechtstipp: Voranschlag darf um zehn Prozent überschritten werden

Rechtstipp: Voranschlag darf um zehn Prozent überschritten werden

Coburg (ddp.djn). Wird ein Kostenvoranschlag für Bauarbeiten um zehn Prozent überschritten, hat der Bauherr keinen Anspruch auf Schadensersatz und muss die volle Rechnung bezahlen. Dies hat das Landgericht Coburg entschieden. Mit zehn Prozent sei der Kostenvoranschlag nicht wesentlich überschritten, so das Gericht. (AZ: 12 O 81/09)

ddp.djn/kaf/mwo

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